Die Partys im Rathaus-Lichthof sind beliebt. Nicht nur bei der Zielgruppe der über 18-Jährigen, sondern auch bei Minderjährigen.
Foto: Ellen Liebner/Archiv
14-Jährige nachts beim Tanzen erwischt
Plauen hat zu seinen Stadtfesten ein Problem mit dem Jugendschutz
Plauen. Plauen. Wenn Plauen feiert, muss das Jugendschutzgesetz draußen bleiben. Beispiel "Stadtgeflüster" zum vergangenen Frühlingsfest: Kurz vor Mitternacht haben bei der Freiluft-Disko im Rathaus-Lichthof 13- und 14-Jährige getanzt.
Das wäre wohl nie zur Sprache gekommen, hätte nicht einer der Party-Gäste mit Pfefferspray hantiert. Ein großer Teil der Verletzten war minderjährig, einige deutlich jünger als 16. Das stellte sich jetzt während einer Gerichtsverhandlung heraus. Angeklagt ist der mutmaßliche Sprayer.
Im Rathaus ist das Altersproblem bekannt. "Zu Stadtfesten sind wir überfordert damit, den Jugendschutz zu kontrollieren", sagt Ordnungsamtschef Wolfgang Helbig. Anders als in Diskotheken gibt es keine Einlasskontrollen, an denen die Ausweise geprüft werden. Auch die Initiative Plauen als Veranstalter der beiden Volksfeste im Frühling und im Herbst hat nach eigenen Aussagen bereits über das Thema Jugendschutz debattiert. "Den Königsweg haben wir nicht gefunden", sagt Sprecher Ingo Eckardt.
Nach dem Gesetz dürften Minderjährige unter 16 nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten an den Tanzveranstaltungen teilnehmen. Eckardt konstruiert ein Beispiel, das selbst Einlasskontrollen infrage stellt: "Die Eltern könnten ihre Kinder am Einlass vorbei auf den Lichthof begleiten und wieder gehen. Wer soll das überprüfen?"
Er appelliert deshalb an die Eltern. "Wir sind der Veranstalter, wir sind aber nicht Mutti und Vati", sagt Eckardt. Eine Ahnung davon, wie beliebt das "Stadtgeflüster" schon bei 13-jährigen Mädchen ist, dürfte er in einer Diskussion mit seiner eigenen Tochter gespürt haben. Auch die habe hingewollt - allein.
Stev Hemmerling organisiert die Freiluft-Disko im Auftrag der Initiative Plauen. Seinen Beobachtungen zufolge holen viele Eltern ihren minderjährigen Nachwuchs gegen 22 Uhr ab: "Das setze ich voraus, und die Masse der Eltern macht das." Um den Alkoholausschank unter Kontrolle zu haben, müssen sich seine Bardamen von Jugendlichen die Ausweise zeigen lassen. Allerdings: "Was sie in ihren Rucksäcken haben, steht auf einem anderen Blatt."


