Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Nach Hunde-Attacke in Plauen: Wütender Wotan muss an die Leine
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Ordnungsamt stuft das Tier als gefährlich ein
Registrieren und testen.
Die Diskussion wurde geschlossen.
klarer fall von absoluter verantwortungslosigkeit seitens der eltern! keine grenzen gesteckt, weder beim kind, noch beim hund.
Ja, da freut sich doch der Hund (Mensch), oder?
Das arme Tier, welches doch eine so grausame Kindheit als Welpe hatte und nur Dank aufopferungsvoller deutscher Pflegeeltern zu einem stattlichen "Beisser" heranwachsen konnte, dieses Tier muss nun "nur" an die Leine.
Schade, dass gerade ein unschuldiges Kind, das auch noch der Nachwuchs des lieben Hundchens Pflegeeltern ist, es wagte, mit dem Tier zu spielen und überhaupt:
Als Kind dieser "Pflegeeltern" auch noch einen anderen Stellenwert in der Hierarchie des "Besitzstandes" beanspruchte, was so überhaupt nicht in das "Weltbild" des armen Hündchens passte, ist dieses Kind doch eigentlich an der ganzen Misere nicht ganz unschuldig.
Sein ganzes Leben psychisch und physisch gekennzeichnet, wird dieses Kind täglich darauf hingewiesen, wie es sich nur so verhalten konnte und dem armen "dummen" Hund die Vormachtsstellung überhaupt streitig machen konnte.
Vor 30 Jahren hätte man damit jedenfalls kurzen Prozess gemacht - aber heute hat ein Kind ja nicht einmal den Stellenwert einer Erdkröte - für die werden jedenfalls "Wanderwwege" gebaut - für unsere Kinder fehlt das Geld für einen Kita-Platz.
Hauptsache: Es grünt so "grün", auch wenn unsere Kinder oft nur "schwarz" sehen!
Aber offenbar wollte er doch nicht nur ?spielen? - denn immerhin, Zitat Freie Presse "? habe die Zweijährige im Beisein der Eltern mit Wotan gespielt und geknuddelt, als dieser plötzlich zubiss. Die Kleine wurde am Hinterkopf verletzt?
Nun, dann ist ja dem Recht des Hundes genüge getan. So bleibt eigentlich nur noch die Hoffnung, daß er an Halter gerät, die ihm auch "die Leine anlegen". Nämlich Hundehalter, die Tier- und Kinderliebe zu trennen wissen - Hundehalter, die (mit Respekt vor dem Hund!) diesen dennoch mit Autorität und Sachkenntnis halten oder erziehen können - und Hundehalter, die (erst Recht, wenn Kind UND Hund im Hause zusammenleben) ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.