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Eine Kindesentführerin kämpft weiter: "Ich will Gerechtigkeit"

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Das Amtsgericht Zwickau verhängte eine Geldstrafe gegen eine Reichenbacherin, die ihren eigenen Sohn entführte. Die fragwürdigen Umstände, unter denen das Kind zuvor in eine Pflegefamilie kam, wurden dabei kaum gewürdigt.


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1010 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 3
    1
    gelöschter Nutzer
    22.01.2016

    @Pixelghost "...Und wenn ich das kann, müssen Sie das auch..." Sie sind nicht etwa etwas überheblich? Ich muss gar nichts, was Sie müssen, um es Ihnen klar zu sagen.

    Die bundesdeutsche Justiz hat sich leider zu einem Moloch entwickelt, den es dringend zu kontrollieren gilt. Es kann nicht sein, dass eine Person (hier irgendein Staatsanwalt) über Wohl und Wehe der Bevölkerung entscheidet. Wenn der entlassene Verbrecher an der nächsten Ecke einen abmurkst, wird dann dieser Staatsanwalt zur Rechenschaft gezogen? Wohl kaum. Wenn zum Wiedereinfangen nach der nächsten Straftat ...zig Tausend Euro Steuergeld verwendet werden müssen, wird dan der Staatsanwalt zur Rechenschaft gezogen? Nein.
    Diese Leute müssen einfach für ihre Fehler zur Rechenschaft gezogen werden und daran mangelt es.

  • 1
    1
    gelöschter Nutzer
    22.01.2016

    @S...s Ihre Denkpause hat offensichtlich nischt genutzt. Aber Denken erfordert halt Gehirn...

  • 2
    2
    gelöschter Nutzer
    22.01.2016

    @ "Pixelghost":

    Zweimal einen grünen Daumen nach oben.

    Aber in der geistigen Vernebelung der Fremdenfeindlickeit begreift "fingerindiewunde" das sowieso nicht.

  • 2
    8
    Pixelghost
    22.01.2016

    @fingerindiewunde, wenn Sie einen Kommentar der StPO auf dem Schreibtisch hätten - wie ich - wüssten Sie es. Der dringende Tatverdacht ist kein Haftgrund. Er ist die Grundvorraussetzung dafür, dass die Haftgründe überhaupt geprüft werden.

    Die Polizei "geht" mit ihrem Sachverhalt zur Staatsanwaltschaft. Sieht die einen Haftgrund als gegeben an stellt diese einen Antrag bei Gericht. Ein Amtsrichterin entscheidet dann.
    Sieht aber schon der StaatsanwaltIn keinen Haftgrund, hat sich die Sache erledigt.

    Zwischen deutschen Tatverdächtigen und Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund gibt es dabei keinen Unterschied. Es marschieren genauso viele Deutsche wie Ausländer wieder aus den Polizeidienststellen heraus. Das können sie mir glauben.

    Und einen Einschätzung, welcher der Haftgründe bei jedem einzelnen der Täter mit Migrationshintergrund oder Flüchtlingsstatus vorliegt, oder vorliegen könnte, steht mir nicht zu.
    Und selbst wenn ich die Aktenlage genau kennen würde und anderer Meinung wäre, müsste ich mit der Entscheidung des Staatsanwaltes oder des Richters zurecht kommen.
    Und wenn ich das kann, müssen Sie das auch.

  • 5
    3
    gelöschter Nutzer
    22.01.2016

    Richtig, @Pixelghost unter anderem: Verdunklungsgefahr, dringender Tatverdacht und keinen festen Wohnsitz. Und, bei welchem dieser Verbrecher mit Migrationshintergrund trifft nicht wenigstens einer der von mir genannten Haftgründe zu?

  • 4
    5
    Pixelghost
    22.01.2016

    @fingerindiewunde, auch wenn ich dafür massenhaft rote Daumen bekomme:
    Für die Untersuchungshaft müssen Haftgründe vorliegen (Paragraph. 112ff. StPO).
    Der Migrationshintergrund spielt dabei überhaupt keine Rolle.

  • 16
    4
    gelöschter Nutzer
    22.01.2016

    Die Juristen hierzulande sind schon eine besonders zu hinterfragende Spezies. Da werden gefasste Straftäter wieder auf freien Fuß gesetzt, nur weil sie einen Migartionshintergrund haben, andererseits werden Menschen verurteilt, bei denen der Strafgrund objektiv nichtig ist, denn der Verwaltungsakt des Entzugs des Sorgerechtes hat sich ja wohl eindeutig als falsch herausgestellt. Also was soll dieses Urteil?

    Es wird sich seit 26 Jahren über die Justiz in der DDR beschwehrt. Rechtsbeugung, staatliche Einflussnahme. Alles richtig. Doch in diesem Staat ist es offensichtlich nicht anders...

  • 8
    4
    Interessierte
    22.01.2016

    SCHON EINE FRECHEIT - DIESE ÜBERSCHRIFT ...

    Die Kindesentführerin ...
    NEIN , die Kindesentführer waren der Psychologe und die Behörden und somit der Staat !!!!!

    Diese Frau hat "ihr eigenes Fleisch+Blut" aus den Fängen der Staatsmacht zurück - und in IHRE Obhut geholt ...

    Ist denn der Psychologe einmal vernommen worden und zur Rechenschaft gezogen worden oder darf der sein makaberes Spielchen weiter treiben , so , wie Er will ...

    Es können hier in diesem Staat wohl ALLE machen , was sie wollen , wenn SIE nur an der richtigen Stelle sitzen ...

  • 6
    4
    gelöschter Nutzer
    22.01.2016

    1000 ende Beamte in den Amtsstuben wollen doch eine Daseinsbeürechtigung haben.

  • 20
    3
    BertaH
    21.01.2016

    Hier hat die Justiz und die Behörden nur bewiesen, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Die eigentlichen Verursacher dieses Falls sind juristisch nicht greifbar, aber trotzdem absolut schuldig! Anstatt das hier der Fall mal von vorne bis hinten beleuchtet wird und sämtliche Tatbestände der Frau zur Entlastung gerechnet werden, soll sie weiterhin dafür büßen. Eine Schande für das Familienrechtssystem in Deutschland. Meine Bewunderung an Frau Renneberg für diesen Mut, dass so alles anzugehen.