Freie Arztwahl stößt an Grenzen
48-Jähriger verliert Vertrauen zu Augenärztin, anderen Arzt zu finden gleicht einer Odyssee
Lengenfeld. Grundsätzlich gilt in Deutschland die freie Arztwahl. Doch der Vertragsarzt kann bei Überlastung eine Behandlung ablehnen. Dann guckt der Patient in die Röhre. Wilhelm W. (Name geändert) aus Lengenfeld hat das erlebt.
Der 48-Jährige leidet seit 1985 an diabetischer Retinopathie. Das ist eine durch die Zuckerkrankheit hervorgerufene Erkrankung der Netzhaut des Auges, die durch die zunehmende Schädigung kleiner Blutgefäße verursacht wird. 1988 bis 1990 unterzog er sich deshalb in Plauen einer Lasertherapie am linken Auge. Seither ging W. kontinuierlich zu seiner Augenärztin zur Kontrolle. Ergebnis: Es sei alles in Ordnung. Ein weiteres Lasern sei nicht nötig. Vor einem Dreivierteljahr aber trat auf dem rechten Auge ein massiver Sehkraftverlust auf. "Ich habe nur noch zehn Prozent gesehen. Schuld waren Glaskörperblutungen", schildert er.
Im September wurde W. in der Klinik für Augenheilkunde des Heinrich-Braun-Krankenhauses in Zwickau operiert. Dabei ging es aber noch darum, das Auge als solches zu erhalten, nicht die Sehkraft. "Der Chefarzt hat mich gefragt, warum ich nicht auf dem rechten Auge gelasert worden bin. Dann hätte ich das Augenlicht nicht verlieren müssen", sagt Wilhelm W. und ist erschüttert: "Ich hab das doch immer bei meiner Augenärztin kontrollieren lassen."
Das Vertrauensverhältnis sieht er daher als nachhaltig gestört an und wollte, was sein gutes Recht ist, zu einem anderen Augenarzt wechseln. "Ich habe das ganze Vogtland und die Region Zwickau abtelefoniert. Alle Augenärzte, die im Telefonbuch standen. Doch keiner nahm mich an. Sie hätten keine Kapazitäten mehr. Einer vertröstete mich aufs nächste Jahr", schildert er enttäuscht.
Die Sache auf sich beruhen lassen, wollte er nicht. Er wandte sich an seine Krankenkasse, die AOK. "Aber die konnten nichts tun", sagt er. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen habe ihm keinen neuen Arzt benennen können.
Ingo Mohn, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, den die "Freie Presse" dazu befragte, riet dem Leser: "Wenn er trotz umfassender Suche in seiner Umgebung keinen neuen Facharzt gefunden hat, kann er zunächst seinen Hausarzt um Unterstützung bitten, der dann einen Kollegen direkt anspricht. Darüber hinaus kann er sich an das Servicetelefon der KV Sachsen wenden: 0341 23493711 und um Unterstützung bei der Suche nach einer Augenarztpraxis bitten." Und er fügte hinzu: "Dabei ist zu beachten, dass auch im Erfolgsfall meist mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Die Kapazitäten sind nun einmal begrenzt."
Wilhelm W. setzte seine Hoffnung auf das nahende Quartalsende. Vielleicht wäre ja für das 4. Quartal bei einem anderen Augenarzt etwas frei. Das Happyend folgte jetzt doch noch: W. hat jetzt für den 25. Oktober einen Termin bei einer Augenärztin in Rodewisch. Vermittelt hat diesen die Schwester aus der Praxis seines Reichenbacher Hausarztes. "Und dafür bin ich ihr sehr dankbar. Ich selbst hatte dort auch schon angerufen, leider ohne Erfolg", sagt der 48-Jährige.
Die Unabhängige Patientenberatung Leipzig hat ihm übrigens geraten, gegen seine bisherige Ärztin Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung einzulegen. Diese Option lässt er sich offen.


