Schulverein kontrolliert sich selbst
Konflikte im Futurum müssen ohne Hilfe der Bildungsagentur gelöst werden
Mylau. Die nach wie vor im Raum stehenden Vorwürfe, ein Lehrer der Futurum-Schule in Mylau habe Schüler bedrängt, sind nicht Gegenstand einer Überprüfung oder eines möglichen Einschreitens durch unabhängige Schulbehörden. Die Sächsische Bildungsagentur (SBA) sei ausschließlich fachliche Aufsicht, erklärt Arndt Schubert, Pressesprecher der SBA-Regionalstelle Zwickau, auf Anfrage der "Freien Presse". "Der Träger hat die Rechtsaufsicht", betont Schubert - und Träger der Futurum-Schule ist der Evangelische Schulverein Vogtland. Das treffe auch für jene Eltern zu, deren Sohn am Montag vom Schulverein eine fristlose Kündigung seines Schulvertrages erhalten hat.
"Wenn Eltern Verdachtsmomente haben, ist das eine rein zivilrechtliche Sache zwischen Eltern und Verein", erklärt Schubert. Das sei in den jeweiligen Verträgen verankert. Diese Konstellationen falle Eltern von Schülern freier Schulen zumeist erst dann auf, wenn es Probleme gebe und sie deshalb bei der Bildungsagentur vorstellig werden. Doch was sollen Eltern tun, die sich in der Situation allein gelassen fühlen? "Sie müssten den Vertrag kündigen und ihre Kinder in einer staatlichen Schule anmelden, schließlich besteht Schulpflicht", erläutert der Behördensprecher.
Doch kann ein Schulträger zugleich Vertragspartner der Eltern und unabhängige Rechtsaufsicht sein? Für Schulvereins-Geschäftsführer Christoph Rabbeau stellt das kein Problem dar. "Wir werden prüfen, inwieweit sich für die Beschuldigungen Belege finden lassen", sichert Rabbeau zu und macht zugleich die Konsequenzen für die Konfliktgegner deutlich: "Sollte sich dies als Denunzierung herausstellen, werden wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen." Das bedeutet: Der Schulverein klärt als Konfliktbeteiligter die Vorgänge selbst auf und bestimmt dann die Folgen für die Konfliktgegner. Im Streit mit den Eltern des gefeuerten Schülers beauftragte der Verein Rechtsanwalt Thomas Höllrich - und der ist zugleich stellvertretender Schulvereinschef.
Dass Höllrich als Rechtsvertreter in einem Streit zugleich Konfliktpartei und Rechtsaufsicht vertreten soll, eine solche Vorgehensweise sei in staatlichen Schulen undenkbar, bestätigen mehrere dazu befragte Lehrer und Schulleiter, die nicht namentlich zitiert werden wollen. "Das wäre so", sagt ein erfahrener Pädagoge, "als würde man die drei Säulen der Demokratie einreißen." Für eine reformpädagogische Schule sei das ein merkwürdiger Ansatz.


