Staatsanwaltschaft prüft Zinswetten

Bundestagsabgeordneter hat den Zwav und Falkenstein angezeigt

Plauen/Falkenstein. Die missglückten Zinsderivat-Geschäfte des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Vogtland (Zwav) und der Stadt Falkenstein sind jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Der Plauener SPD-Bundestagsabgeordnete Rolf Schwanitz hat gegen den Zwav und die Kommune Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz erstattet. In seinem Schreiben äußert der Politiker einen "Anfangsverdacht der Veruntreuung öffentlicher Gelder" und vermutet, dass die Verträge rechtswidrig zustandegekommen sind. Erhärtet werde sein Verdacht durch eine in der "Freien Presse" zitierte Aussage des sächsischen Innenministeriums. Das Ministerium habe ein Zinsgeschäft des Zwav als spekulativ bewertet - in diesem Falle wäre es rechtswidrig.

Durch riskante Zins-Swap-Verträge, abgeschlossen mit der damaligen Sächsischen Landesbank (SLB) und zustandegekommen unter Einbeziehung der Sparkasse, drohen dem regionalen Wasserversorger und der Stadt Falkenstein jeweils zweistellige Millionenverluste. Beide wollen das Zinswetten-Desaster mit Klagen gegen den Rechtsnachfolger der SLB abwenden.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz bestätigte am Freitag den Eingang der Anzeige einer Privatperson, die sich auf Veröffentlichungen in Medien bezieht. "Die Anzeige wird derzeit geprüft", erklärte Michael Gräfenstein, Pressesprecher der für Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Chemnitzer Staatsanwaltschaft. Weitere Aussagen seien derzeit nicht möglich.

Unterdessen liefern der Zwav-Vorsitzende, Plauens OB Ralf Oberdorfer (FDP), und Falkensteins Bürgermeister Arndt Rauchalles (CDU) selbst die Argumente für Schwanitz' Offensive. Oberdorfer hat eine 16 Fragen umfassende Anfrage des Bundestagsabgeordneten ausweichend beantwortet, Rauchalles ließ von einem Rechtsanwalt mitteilen, dass ihm wegen des anhängigen Verfahrens von öffentlichen Äußerungen abzuraten sei.

Schwanitz hingegen sieht in einer Prüfung durch die Strafermittlungsbehörden die einzige Chance zur Transparenz. Infolge der Klagen des Zwav und der Stadt Falkenstein würde es wahrscheinlich über Jahre keine Stellungnahmen geben. Spätere Strafermittlungen drohten dann ins Leere zu laufen, "da die einschlägige fünfjährige Verjährungsfrist mit Sicherheit bis dahin abgelaufen wäre", so Schwanitz. (mit tb)

 
erschienen am 13.07.2012 ( Von Ulrich Riedel )
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