Stein des Anstoßes in Brunn. Weil Jugendliche immer wieder Bälle aus seinem Grundstück geholt und dabei den Maschendrahtzaun beschädigt haben, hat ein Brunner seinen Gartenzaun mit Stacheldraht aufgestockt. Ob dies zulässig ist, lässt das sächsische Nachbarrechtsgesetz offen. 
Stein des Anstoßes in Brunn. Weil Jugendliche immer wieder Bälle aus seinem Grundstück geholt und dabei den Maschendrahtzaun beschädigt haben, hat ein Brunner seinen Gartenzaun mit Stacheldraht aufgestockt. Ob dies zulässig ist, lässt das sächsische Nachbarrechtsgesetz offen.

Foto: Franko Martin

Stacheldraht hinterm Spielplatz

Weil ballspielende Jugendliche einen Zaun mehrfach beschädigten, ergriff ein Nachbar Gegenmaßnahmen

Brunn. Beim Spielen mit seinen Enkeln auf dem städtischen Spielplatz in Brunn hat es einem Großvater jetzt den Atem verschlagen: Auf dem Zaun eines Nachbargrundstücks entdeckte der Mann aus Schönbach einen mehrere Meter langen Stacheldrahtaufsatz, der parallel zu dem mehrere Meter hohen Zaun verläuft, der zum Spielplatz gehört und das Aufschlagen von Bällen in eben jenem Nachbargrundstück verhindern soll.

"Muss erst etwas passieren?"

"Als ich den Stacheldraht entdeckte, habe ich mich gefragt, was passiert, wenn dort ein Kind hochklettert und sich im Zaun verheddert, das ist doch nicht auszudenken. Wir setzen uns für artgerechte Haltung beim Vieh ein, und an einem Kinderspielplatz geht sowas. Das gehört doch verboten", sagt der Schönbacher, der in der Sache einen Vorstoß im Reichenbacher Rathaus unternommen hatte. Ohne Erfolg. "Man hat mir nur gesagt, dass man ohne Angaben zu dem Nachbarn, der den Zaun gebaut hat, nichts tun könne. Aber muss erst etwas passieren?"


Der Zaun um dem Brunner Spielplatz ist zwar hoch, dennoch fliegen immer wieder Bälle in das Grundstück des Nachbarn.
Der Zaun um dem Brunner Spielplatz ist zwar hoch, dennoch fliegen immer wieder Bälle in das Grundstück des Nachbarn.

Foto: Franko Martin

Passiert ist schon genug, sagt Roland Schaller, jener Nachbar, der den Stacheldraht vor etwa fünf Wochen über seinem Maschendrahtzaun installiert hat. "Ich bin bereit, über alles zu reden. Aber solange an unserem Grundstück diese Verhältnisse herrschen, bleibt der Zaun", sagt Roland Schaller: Ihn stören die Kinder im vorderen, nicht eingezäunten Teil des Spielplatzes mit seinen zahlreichen Spielgeräten überhaupt nicht. Was den Nachbarn aufregt, ist der von einem hohen Fangzaun eingefasste Bereich, der mit einem Basketballkorb ausgerüstet ist. "Und hier spielen regelmäßig an den Wochenenden größere Jugendliche Fußball. Dann fliegen Bälle auf unser Grundstück. Anstatt dann einen Umweg durch unser Tor zu nehmen, klettern die Jugendlichen über den Maschendraht. In den letzten Wochen hatte ich den fünfmal reparieren müssen, dann hat's gereicht. Seit der Stacheldraht drauf ist, ist Ruhe", sagt der Nachbar, der überwiegend auswärtige Jugendliche ausgemacht hat. "Dabei ist das nicht mal ein richtiger Bolzplatz. Die Tore am Zaun sind doch von den Jugendlichen aufgemalt worden."

Und genau in der Position der aufgemalten Tore sieht Nachbarin Heike Kloss die Lösung des Problems. "Wenn man die Tore um 90 Grad versetzt, dürfte dort kein Ball mehr rüberfliegen", sagt die Mutter zweier Kinder, die ebenfalls auf dem Spielplatz herumtoben. "Der Stacheldraht kann nicht sein. Da spielen auch kleinere Kinder zwischen dem großen Zaun und dem vom Nachbarn Verstecken. Was ist, wenn sich dabei jemand verletzt?"

Stadt will nach Lösungen suchen

Diese Frage stellt sich offenbar auch die Stadtverwaltung. Wie Stadtsprecherin Heike Keßler mitteilt, wird der Sachverhalt überprüft. Dazu stehe man in Kontakt zu einer Zaunbaufirma, die offenbar Möglichkeiten zu einer Lösung ohne Stacheldraht sucht. Keßler: "Parallel dazu wird mit dem Sicherheitsbeauftragten für Spielplätze die Möglichkeit des Umsetzens der Tore geprüft."

Ein Regelwerk, das die Art zulässiger und unzulässiger Einfriedungen beschreibt, gibt es in Sachsen nicht. Weder das Nachbarrechtsgesetz noch das Bürgerliche Gesetzbuch enthalten konkrete Vorgaben. Allerdings, sagt Sprecherin Birgit Eßer-Schneider vom sächsischen Justizministerium, sind laut Sächsischer Bauordnung Anlagen so zu errichten, "dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit" nicht gefährdet werden. Bei einem Verstoß komme ein Einschreiten der zuständigen Ordnungsbehörde in Betracht.

 
erschienen am 26.06.2012 ( Von Gerd Möckel )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
Kommentare
8
(Anmeldung erforderlich)
  • 27.06.2012
    13:21 Uhr

    crashy9708: Aha, durchs Gartentor kann sich das Kind den Ball wiederolen. Geht ja gut, wenn der Besitzer auch zuhause ist.

    Alles andere wäre ja dann auch ein unbefugtes Betreten des Grundstückes.

    Frage mich, was der Hausbesitzer früher selber gemacht hat:

    Ist er auch über den Zaun geklettert oder hat er brav vor dem Tor gestanden und gewartet?

    Kinder sind aber immer etwas ungeduldig und da kommt mir der Satz doch etwas ulkig vor, wenn man sich bereit erklärt, den Ball herauszugeben und sich ansonsten mit Stacheldraht umgibt.

    Da steckt doch mehr dahinter als nur ein verschossener Ball oder hat der Nachbar etwa was zu verbergen?

    Vielleicht findet hier die Geschichte vom Knallerbsen-Strauch etwa eine Fortsetzung?

    Wenn er nicht gegen Kinder ist, warum dann so schweres Geschütz auf so hohem Niveau?

    0 0
     
  • 26.06.2012
    22:59 Uhr

    schnuffelduffel: @fp2012: Sehe ich genauso.
    "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil." *lach*
    Da scheint jemand vor lauter Aufregung nicht nachgedacht zu haben...
    @crashy9708: Nein, der Mann ist definitiv NICHT gegen Kinder und der Garten kann sogar betreten werden. Hast du den Text in Ruhe durchgelesen? Hey, du ereiferst dich deratig, als ob die Kinder mit Stacheldraht eingesperrt wären...

    1 1
     
  • 26.06.2012
    18:12 Uhr

    fp2012: @crashy9708:
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Der Stacheldrahterrichter schreibt, dass die Jungs den Ball durch sein Gartentor(!) holen können. Das ist schonmal sehr löblich. Aber die Experten nehmen natürlich die Abkürzung und reissen den Zaun ein. Mehrfach. Was soll er denn tun? Klar ist Stacheldraht heftig, aber er ist ja gesprächsbereit. Findet man auch sehr selten. Mir ist ein Kinderlachen auch lieber als Sauerstofflaschen, klarer Fall, aber man muss schon differenziert hinschauen.
    Das Problem in der heutigen Zeit ist, dass jeder Recht hat und keinen Millimeter zurückweicht und nach Kompromissen sucht. Warum sollte man sich das Leben auch einfach machen, wenn es doch soviel schöner ist, dem anderen Steine in den Weg zu legen? Kranke Zeit...

    0 3
     
  • 26.06.2012
    17:24 Uhr

    crashy9708: Na, da haben wir ihn wieder:

    DEN STACHELDRAHT und diesmal sogar GEGEN KINDER!

    Mein Gott nochmal, waren die "Alten" nicht auch mal jung?

    Wetten, dass auch die Alten früher über Zäune geklettert sind, Obst oder gemüse geklaut haben oder sich einen Fußball wieder holten, der mal so über'n Gartenzaun geflogen ist?

    Natürlich ist es ärgerlich, wenn der Ball auf's Grundstück fliegt - ich hätt mich auch geärgert und den Ball einfach zurück gefeuert.

    Sport hält ja bekanntlich jung, oder?

    Aber hier trifft es wieder zu:

    Früher wurden die menschen "eingemauert" - heute tun sie es selber.

    Warum wohl?

    Diese Frage sollte gefälligst jeder für sich beantworten!

    3 1
     
  • 26.06.2012
    12:03 Uhr

    schnuffelduffel: @schnellleserin:
    Weder die Kinder noch der Anlieger sind ein Problem und sind auch keine Gegner, sondern haben Schwierigkeiten mit der Stadtverwaltung! Hier wurden mit behördlicher Ignoranz Umstände geschaffen, welche für beide Seiten nicht akzeptabel sein können. Warum heizt du hier die Stimmung negativ hoch? Wie würdest du reagieren, wenn deine Kinder ständig den Ball aus dem Nachbargrundstück holen müssten?

    0 4
     

 
 
 
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