Knöllchen im Doppelpack: Nach der Polizei kommt die Politesse

Gleich zwei Behörden strafen in Glauchau die Falschparker ab

Glauchau. Manuela K.* hat ihr Auto falsch abgestellt und wird dafür doppelt bestraft. Sowohl vom Landratsamt als auch von der Stadt Glauchau bekam sie Post. 15 Euro soll sie jeweils bezahlen, weil sie am 16. Juli auf der Rosa-Luxemburg-Straße in Glauchau ihr Auto gegenüber dem Bahnhofsgebäude auf dem Fußweg geparkt hat. Seit mehreren Monaten macht sie das so, um mit dem Zug nach Chemnitz zur Arbeit zu fahren. "Jetzt strafen gleich zwei Behörden ab", sagt sie. In anderen Städten gebe es kostenlose Pendler-Plätze, wo man tagsüber parken kann. In Glauchau sei das wohl nicht gewollt. Stattdessen hätten sich ihrer Ansicht nach die Behörden eine neue Einnahmequelle erschlossen.

Frühmorgens war an jenem Tag die Polizei vor Ort und strafte ab. Das geht aus dem Anhörungsschreiben des Landratsamtes Zwickau hervor. Das dortige Ordnungsamt erledigt als Bußgeldstelle sozusagen den Schriftkram der Polizei. Nachmittags fiel das falsch geparkte Auto den Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamtes auf. Die Folge: Ebenfalls ein Anhörungsschreiben. Sprechen sich die Behörden nicht ab? "Wenn Polizisten falsch parkende Autos entdecken, klemmen sie in der Regel ein entsprechendes Schreiben unter den Scheibenwischer", sagt Polizeisprecher Frank Fischer. Sämtliche solcher Fälle werden zur Weiterbearbeitung an das Landratsamt geschickt. Ob im konkreten Fall der Strafzettel entfernt wurde, oder das Auto zwischenzeitlich bewegt wurde, sei Spekulation. Wenn die Betroffene in Widerspruch geht, müsse dies geklärt werden.

Wenn an einem Auto ersichtlich ist, dass die Polizei bereits abgestraft hat, lassen die städtischen Ordnungshüter ihre Strafzettel grundsätzlich in der Tasche, sagt Marcus Steinhart, Fachbereichsleiter im Glauchauer Rathaus. Um den konkreten Fall aufzuklären, sollte die Betroffene in Widerspruch gehen, denn "normalerweise passiert so etwas nicht". Das hat sie getan, beiden Schreiben widersprach sie und wartet nun ab, was passiert.

Die Situation an der Rosa-Luxemburg-Straße ist etwas unübersichtlich, denn von dem Fußweg ist vor allem im oberen Bereich nicht mehr viel zu erkennen. Wenn die Autos quer zur Fahrbahn parken, wird nach Ansicht der Stadt der Weg unterbrochen. Dies sei für die Fußgänger problematisch, die zu den Bushaltestellen wollen. Im unteren Bereich sind nach den Worten Steinharts die Bordsteine so hoch, dass beim Befahren des Fußwegs die Autos beschädigt werden könnten. Die Stadt müsste für eventuelle Schäden aufkommen. Auch deshalb sei das Querparken nicht ausgewiesen. Vor geraumer Zeit habe die Stadt darauf per Handzettel aufmerksam gemacht. Längs am Straßenrand zu parken, sei außerhalb der Bushaltestellen jederzeit möglich.

*Name von der Redaktion geändert

 
erschienen am 02.08.2012 ( Von Stefan Stolp )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
Kommentare
3
(Anmeldung erforderlich)
  • 03.08.2012
    11:50 Uhr

    Matthias1: @ Schnuffel: Mag sonst noch jemand mitteilen, dass er in die Hose oder an Häuserwände gepisst hat?!

    0 0
     
  • 02.08.2012
    22:59 Uhr

    schnuffelduffel: Zum Bahnhof: Ich musste auf diesem Bahnhof dringend aufs Klo. WC? Fehlanzeige. Ganz ehrlich: Ich habe an die Wand gepinkelt, weil ich sonst in die Hose gemacht hätte. Die Haufen und der Gestank ringsherum sprechen eine ganz besondere Sprache. Weder die Bahn, noch die Gemeinde haben irgendein echtes Interesse an den Bürgern. Hauptsache die Knete stimmt. Traurig.

    2 0
     
  • 02.08.2012
    22:38 Uhr

    Jothade: Oh je, auf beide Schreiben "in Widerspruch zu gehen" ist einmal zu viel! Ich denke, das wird ihr auch keiner so gesagt haben.

    Richtig ist, dass man für eine Ordnungswidrigkeit nicht zweimal zur Verantwortung gezogen werden kann. In solchen Fällen wird - sofern beide mit der gleichen Verwarnungsgeldsumme belegt worden sind - die zweite Anzeige eingestellt.
    Sollte die zweite Anzeigejedoch einen höheren Wert haben, weil zum Beispiel die erste Verwarnung mit einem "einfachen" Tatvorwürf mit 15 EUR versehen worden ist und die zweite Anzeige "wegen verkehrswidrigen Parkens länger als eine Stunde" vielleicht mit 25 EUR belegt wurde, wäre die erste Anzeige einzustellen, weil die zweite einen qualitativ höheren Rechtsverstoß vorwirft.
    Das alles gilt aber nur, wenn es um ein und die selbe Sache gilt!

    Sollte einmal ein Parkverstoß und zum zweiten eine Hauptuntersuchungsfrist-Übertretung geahndet worden sein, hat das eine nichts mit dem anderen zu tun:
    Hier wären beide Knöllchen zu zahlen - und dass möglichst, bevor die Bußgeldstelle Unnachgibigkeit oder eine Nichteinsichtsfähigkeit annimmt und ein Bußgeld mit noch mehr Kosten auferlegt werden.

    Nun denn! Es ist immer gut wenn man genau weiß, wo man parken kann und wo nicht.

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