Auestraße 100: Seit dem Brand im vergangenen November ist der Fußweg abgesperrt. )

Foto: Wiegand Sturm

Von Ruinen geht Gefahr aus

Wenn Hausbesitzer ihr Eigentum vernachlässigen, sind Stadt meist die Hände gebunden

Glauchau. Leer stehende Häuser sind ein Ärgernis. Sie verschandeln nicht nur das Stadtbild, sondern können auch für Fußgänger und sogar Autofahrer zu einer Gefahr werden - zum Beispiel dann, wenn die Fassade bröckelt, die Dachziegel nicht mehr fest sind oder das Gebäude gar einzustürzen droht.

In Glauchau gibt es momentan mehr als zehn derartige Fälle. Aus Sicherheitsgründen sperrt die Stadt den Fußweg und schreibt den Eigentümer an, um ihn dazu zu bewegen, für Sicherheit an seinem Haus zu sorgen. Das dauert oft lange und droht kompliziert zu werden, wie an diesen drei ausgewählten Beispielen ersichtlich ist.

Brand beschädigt Dachstuhl

In der Nacht zum 8. November brannten im Gebäude Auestraße 100 der Dachstuhl und das zweite Obergeschoss. Seitdem ist der Fußweg vor dem Haus, dessen markante Gestaltung Passanten und Autofahrern ins Auge fällt, abgesperrt. Das Dach ist stark beschädigt. Nach den Worten der Glauchauer Rathaussprecherin Bettina Seidel steht die Bauordnungsamt der Stadt mit einem verantwortlichen Ansprechpartner in Kontakt. "Über Inhalte geben wir keine Information." Die Stadt will darauf drängen, dass der Eigentümer Maßnahmen ergreift, um den weiteren Verfall einzudämmen und die Standsicherheit zu gewährleisten. Doch ob die Aufforderung dazu ausreicht, könne momentan nicht sicher gesagt werden. Dieses Haus ist einer der jüngeren Fälle.

Ruine bleibt weiter stehen

An der Meeraner Straße 56 ist der Wildwuchs auf dem Fußweg verschwunden. Die Stadt hatte im Dezember einen Vertreter der Verwaltungsfirma des Einkaufszentrums Lampertstraße aufgefordert, die Sichtverhältnisse an der Ausfahrt vom Parkplatz auf die Meeraner Straße zu verbessern. Doch an dem leer stehenden Haus tut sich nichts. Seite mehreren Jahren ist der Fußweg vor dem Gebäude gesperrt. Ob sich die Situation verbessert, ist laut Bettina Seidel vom Hauseigentümer abhängig. Bislang sei es eher unwahrscheinlich, dass die Stadt in den nächsten Wochen bauliche Sicherungsmaßnahmen oder den Abriss anordnen wird.

Stadt will sich Geld zurückholen

In solchen Dinge müsse die Stadt auf der rechtlich sicheren Seite sein. Erfahrungen gebe es bereits. Denn am Gebäude Wehrstraße 11a hat die Stadt das private Haus so gesichert, dass keine Gebäudeteile auf den Fußweg oder die Straße fallen können. Bis Dezember war nicht nur der Gehweg gesperrt, sondern auch die Straße war halbseitig eingeengt. 10.000 Euro hat die Stadt bezahlt. Das Geld will sie sich vom Eigentümer wiederholen. Sollte der nicht freiwillig zahlen, werden nach einer Mahnung Zwangsmittel eingesetzt, um an das Geld zu kommen.

 
erschienen am 25.01.2012 ( Von Stefan Stolp )
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