Amt macht Hausbesitzern Beine
Kein Einzelfall: Moselerin muss 14 Jahre nach Bauende Gebäude einmessen lassen
Mosel. Mosel. Dass sich Helga Reh für das Flurstück 86/1 der Gemarkung Mosel interessiert, kommt nicht von ungefähr. Sie wohnt dort. Nun interessiert sich aber auch das Vermessungsamt für ihre Doppelhaushälfte am Platz der Einheit und wirft der Moselerin Pflichtverletzung vor. Ein Schreiben vom 11. November 2009 forderte sie auf, das Gebäude unverzüglich einmessen zu lassen.
Helga Reh war platt. Seit 1996 ist ihr Haus am Platz der Einheit fertig. 13 Jahre lang schien die Behördenwelt in bester Ordnung. Plötzlich muss sie lesen, dass sie gegen Paragraf 6, Absatz 3, des Sächsischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes verstoßen hat, der Eigentümer dazu verpflichtet, der Behörde mitzuteilen, wenn ein Haus neu gebaut oder in seinen Außenmaßen wesentlich verändert wurde. Ein Verzeichnis der 117 öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Freistaat lieferte das Amt gleich mit.
Helga Reh machte sich schlau: Kosten um die 700 Euro kämen mit der Vermessung auf sie zu. Sie legte Widerspruch ein. Bereits 1996 hatte ihr das Bauordnungsamt des damaligen Landkreises schriftlich bescheinigt, dass sie ihrer Pflicht als Bauherr nachgekommen sei, "die abschließende Fertigstellung genehmigungsbedürftiger und anzeigenpflichtiger baulicher Veränderungen anzuzeigen". Doch das Amt wies den Widerspruch ab, beharrt auf seiner Forderung. Unterlagen aus dem Baugenehmigungsverfahren, wie Lagepläne und Projektunterlagen, würden die Gebäudeeinmessung nicht ersetzen, teilte das Vermessungsamt vorsorglich mit. Und beugte weiter vor: Die Forderung habe nichts damit zu tun, dass das aktuelle Geoinformationsgesetz erst am 29. Januar 2009 beschlossen worden ist. Die Pflichtverletzung der Hauseigentümerin habe bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses bestanden.
Wie das Landratsamt auf Anfrage mitteilte, besteht die Pflicht zum Einmessen schon seit dem 20. Juni 1991. Helga Reh ist sauer: "Hätte mich schon 1996 jemand darauf hingewiesen, hätte ich das damals gleich mit erledigt. Das wäre bestimmt billiger gewesen als heute", ärgert sie sich. Warum jetzt erst das Amt an sie herantritt? Im Landkreis werden in nächster Zeit etliche Grundeigentümer Post erhalten. Seit der Neufassung des Sächsischen Vermessungsgesetzes von 2003 informieren die Baugenehmigungsbehörden die katasterführende Stelle über die Fertigstellung von Gebäuden. Die will jetzt die Aktualität der Liegenschaftskarte verbessern. Dieser Aufgabe sei das ehemalige Staatliche Vermessungsamt Zwickau bereits in den 90er Jahren nachgekommen - jedoch nicht flächendeckend, da die Vermessungsbehörden damals auf andere Aufgaben, wie die Fertigstellung der automatisierten Liegenschaftskarten, konzentriert waren, begründet die Kreisverwaltung.
Seit dem 1. August 2008 führt das Vermessungsamt im Landratsamt das Liegenschaftskataster und sieht die Ergänzung des fehlenden Gebäudebestandes als dringende Aufgabe an. Dazu werden die Mitteilungen der Bauämter herangezogen, aber auch aktuelle Orthophotos - in die Ebene entzerrte, georeferenzierte Luftbilder - analysiert. Wie viele weiße Flecken in den 33 Städten und Gemeinden des Kreises dabei offenkundig werden, kann das Amt derzeit aber noch nicht beziffern.


