Wenig Widerstand
Zwickauer scheinen sich mit Abfallsatzung arrangiert zu haben
Zwickau. Ein knappes Jahr nach Einführung der einheitlichen Abfallsatzung im Landkreis Zwickau ist die Zahl der Widersprüche gegen Müllgebührenbescheide gering. Insgesamt 57 Widersprüche gibt es aus den bis Ende vorigen Jahres eigenständigen Tarifgebieten Zwickauer Land und Stadt Zwickau. Bei insgesamt knapp 64.000 verschickten Gebührenbescheiden heißt das: Nicht mal einer von 100 Gebührenbescheiden ist angefochten worden.
Aus dem Stadtgebiet Zwickau wurden die Mehrzahl der 27 Widersprüche damit begründet, dass während des Schneechaos' am Jahresanfang Mülltonnen nicht geleert wurden, dass die Anzahl der Entleerungen falsch berechnet oder dass trotz Anzeige der Eigenkompostierung die Restmüllgebühr nicht reduziert wurde. Drei Widersprüchen konnte nach Aussage von Landkreissprecherin Ilona Schilk bislang nicht abgeholfen werden.
Die 30 Widersprüche aus dem einstigen Zwickauer Land bezogen sich vor allem darauf, dass der Gebührenschuldner jetzt der Grundstückseigentümer und nicht mehr wie früher der Einzelhaushalt ist. In einem Mehrfamilienhaus haben bis Ende 2010 alle Mietparteien ihren eigene Müllgebührenbescheid bekommen. Jetzt bekommt der Vermieter den Bescheid, zahlt und legt die anteiligen Gebühren auf die Nebenkosten um. Alexander Krüger aus Werdau ist so ein Grundstückseigentümer. Er mag nicht für seine 19 Mieter in Vorleistung gehen zumal die vom Amt ermittelte Sockelgebühr nicht mit der Zahl der Personen übereinstimme. "Das Kostenrisiko, die Mehrarbeit durch Zuordnen der Mülltonnen sowie eventuelle Unstimmigkeiten mit den Mietern werden vom Amt den Grundstückseigentümern aufgebürdet", begründet er seinen Widerspruch.
Seit Jahresanfang gibt es im Landkreis eine einheitliche Abfallsatzung, die Gebühren unterscheiden sich noch. Während im Zwickauer und Chemnitzer Land eine Sockelgebühr von 24 Euro pro Person kassiert wird, zahlen die Bewohner der Stadt Zwickau eine Sockelgebühr je Anzahl und Volumen der Tonne. Die Leerungsgebühr ist gleich. Ab 2013 wird es eine einheitliche Restabfallgebühr im Landkreis geben.


