Photovoltaikanlage Seit dieser Woche wird auf dem Gelände der Photovoltaikanlage wieder gearbeitet. Im Juni soll die Anlage ans Netz gehen.

Foto: Ralph Köhler

Zwickau: Strittige Solaranlage wirft lange Schatten

Inbetriebnahme der großen Fotovoltaikanlage am Fuchsgraben verzögert sich

Zwickau. Es schien beinahe schon Gras über die Fotovoltaikanlage am Fuchsgraben zu wachsen. Doch seit einer Woche herrscht auf dem Gelände wieder emsige Betriebsamkeit. Gras und Unkraut wurden gemäht, und es werden Erdarbeiten für die Elektroinstallation ausgeführt. Ende Juni soll die Anlage in Betrieb gehen, sagt Monique Wendler von der Fleckenstein Solar Gesellschaft. Geplant war der Start bislang für Ende Mai.

Die Verzögerung begründet Wendler damit, dass der Anfang April aufgestellte Transformator nochmal versetzt wird. Das war eine Forderung der Anwohner, die Ende 2011 von der Montage der Fotovoltaikmodule auf der benachbarten Brachfläche überrascht worden waren und Anfang April auch noch einen Trafo-Container direkt neben ihre Häuser gesetzt bekamen.

Versorger lehnt Vergütung ab

Auf einer Fläche von 2,5 Hektar ist zwischen der Straße Am Fuchsgraben und der Bahntrasse ein Solarkraftwerk mit immerhin 1,5 Megawatt Spitzenleistung entstanden. Das erzeugt bei 1000 Voll-Sonnenstunden jährlich 1,5 Millionen Kilowattstunden Energie. Zum Vergleich: Eine Kilowattstunde wird etwa verbraucht, wenn eine 40-Watt-Glühbirne einen Tag und eine Nacht lang leuchtet. Die Zwickauer Energieversorgung (ZEV) muss die Energie abnehmen, und sie muss diese mit gesetzlich festgelegten Beträgen vergüten, die weit höher sind als der Einkaufspreis für normalen Strom. Das Geld bekommt sie zurück über die EEG-Umlage, die jeder Stromkunde mit jeder verbrauchten Kilowattstunde zahlt. Eine Umverteilung also, die im Einspeisegesetz für die erneuerbaren Energien (EEG) festgeschrieben ist.

Die ZEV wird für die Energie aus der Solaranlage am Fuchsgraben aber keine EEG-Vergütung zahlen. Bereits Anfang des Jahres hat der hiesige Versorger Fleckenstein mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für eine solche Vergütung nicht erfüllt werden, die ebenfalls im EEG festgelegt sind. Das sagte ZEV-Geschäftsführer Volker Schneider auf Anfrage, ohne ins Detail gehen zu wollen.

Erzielt der Anlagenbetreiber also statt der kalkulierten EEG-Vergütung von rund 22 Cent pro Kilowattstunde nur die marktüblichen etwa 3 Cent, würde das bei 1,5 Millionen Kilowattstunden einen Verlust von 300.000 Euro jährlich bedeuten.

Gerangel um Bebauungsplan

Offenkundig hat Fleckenstein vergessen, sich vor dem Baustart zu vergewissern, dass die im EEG verankerten Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind. Dazu gehört, dass es für das Baugrundstück einen Bebauungsplan gibt und dieser die Errichtung einer Fotovoltaikanlage vorsieht. Für das 2,5 Hektar große Grundstück am Fuchsgraben gibt es bislang weder das Eine noch das Andere. Fleckenstein hat lediglich eine Teilbaugenehmigung.

Baubürgermeister Rainer Dietrich (CDU) sagt, es sei nicht nötig zu prüfen, ob ein Grundstück die Voraussetzungen zum Bau einer Fotovoltaikanlage erfüllt. Er hält es auch nicht für nötig, einen Bauherren auf dieses Problem hinzuweisen. Derweil ist im Baudezernat hektische Betriebsamkeit. Noch diese Woche soll Fleckenstein eine Baugenehmigung für die Fotovoltaikanlage bekommen. Einen Bebauungsplan, wie ihn das EEG vorschreibt, hält Dietrich indes weiterhin für überflüssig.

 
erschienen am 30.05.2012 ( Von Matthias Behrend )
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