Laut Anwohnern ist der Blitzer an der Lengenfelder Straße stadtauswärts der fleißigste seiner Zunft in Zwickau. Das könnte hinkommen: Im Durchschnitt über 2700 Fotos je Monat - das wäre momentan Stadtrekord. 
Laut Anwohnern ist der Blitzer an der Lengenfelder Straße stadtauswärts der fleißigste seiner Zunft in Zwickau. Das könnte hinkommen: Im Durchschnitt über 2700 Fotos je Monat - das wäre momentan Stadtrekord.

Foto: Ralph Köhler

Zwickau: Tempo-Blitzer schießt 5525 Fotos binnen zwei Monaten

Ein Unfallschwerpunkt ist die Lengenfelder Straße allerdings nicht

Zwickau. Es war ein Moment, wie er sich in Zwickau von Neujahr 2011 bis Ende Mai 2012 insgesamt 63.484-mal abgespielt hat. Also etwa alle 12 Minuten: Ein im Straßenpflaster installiertes elektronisches System registriert eine Tempoüberschreitung, gibt einen Befehl an die angeschlossene stationäre Kamera, ein roter Blitz flammt auf, und ein Porträtfoto eines überraschten Autofahrers ist im Kasten. Am 31. Mai traf es den Zwickauer Friedrich Hendel am neuesten Stadt-Blitzer an der Lengenfelder Straße 50. "Den kenne ich natürlich. Drei Tage vorher erlebte ich, wie vor mir ein Vogtländer geblitzt wurde und dachte: "Ach, der arme Kerl!" Doch das hatte er an jenem Donnerstag um 14.53 Uhr schon wieder vergessen, als er von der Kleiststraße rechts auf die Lengenfelder abbog. 160 Meter reichten ihm, seinen Audi A3 so weit zu beschleunigen, dass er knapp unter 60 Kilometer pro Stunde schnell war. Genug, dass das System reagierte.

Das hat es seit Aktivierung am 29. März bereits 5525 mal getan (Stand: 31. Mai). Die vom Rechtsamt mit Schreiben vom 4. Juli geforderten 15 Euro Verwarngeld überwies der 71-jährige Unternehmensberater - allerdings nicht ohne Murren. Denn er sieht die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitskontrolle an gerade dieser Stelle nicht ein: "An Kindergärten und Schulen wäre das ja in Ordnung, sagt er. Aber: "Seit mehr als 18 Jahren fahre ich täglich oft mehrmals die Lengenfelder Straße entlang. Von einem Unfallschwerpunkt in Höhe Haus Nr. 50 in Richtung Hüttelsgrün", teilte Hendel dem Rechtsamt in einem der "Freien Presse" vorliegenden Schreiben am 8. Juli mit, "habe ich in all den Jahren nichts bemerkt." Er ist da nicht der Einzige: "Die Kreuzung Lengenfelder/Schul-/Dittesstraße ist kein Unfallschwerpunkt", stellte Jan Meinel, Pressesprecher der Polizeidirektion Südwestsachsen, gestern auf Anfrage fest.

Eine Anfrage an die Stadt, was es mit dem in Hendels Bußgeldbescheid als Tatzeugen genannten "Herrn Krause" auf sich hat, bleibt freilich teilweise ungeklärt. "Saß der Herr Krause im Starenkasten, oder wo war der?", wollte Hendel in seinem Brief wissen. Auf die Antwort aus dem Rechtsamt wartet er bis heute. Die "Freie Presse" erhielt eine solche unterdessen auf eigenes Ersuchen. Demnach stehe der Zeuge im automatisierten Tempomessverfahren dafür ein, dass die Kontrollanlage zu Beginn und Ende einer Messperiode in ordnungsgemäßem Zustand war - inklusive richtig eingestellter Tempogrenzwerte, unversehrter Eichsiegel und so weiter. Die Zwickauer Messanlagen seien zum unbeaufsichtigten Betrieb amtlich zugelassen. "Aus diesem Grund kann es Herrn Krause tatsächlich erspart bleiben, im ,Starenkasten' Platz zu nehmen.", so Stadt-Sprecherin Heike Reinke. Rechtlich abgesichert ist das Ganze laut Rechtsamt zudem über Paragraf 100 h der Strafprozessordnung. Der erlaubt Bildaufnahmen ohne Wissen der Betroffenen außerhalb von Wohnungen und wird auch im Ordnungswidrigkeitsrecht sinngemäß angewandt.

Was die Identität des Zeugen Krause, Vorname, Dienstgrad, angeht, hält sich das Ordnungsamt gleichwohl bedeckt: "Nicht nur des Datenschutzes wegen, sondern prinzipiell lehne ich die namentliche Benennung meiner Leute in den Medien ab", teilt Amtsleiter Reiner Kallweit dazu kurz und bündig mit. "Um diese Haltung wurde ich auch mehrmals von meinen Leuten gebeten. Das respektiere ich."

 
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Zwickau: Tempo-Blitzer schießt 5525 Fotos binnen zwei Monaten
Viele Blitze, wenig Unfälleund ein akkurater Richter
 
erschienen am 19.07.2012 ( Von Torsten Kohlschein )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
Kommentare
3
(Anmeldung erforderlich)
  • 19.07.2012
    15:08 Uhr

    809626: Ich fahre auch meistens im D-Zug-Zuschlagbereich (so um die 10 ... 15 km/h drüber). Wenn man ganz ehrlich ist und nicht die beleidigte Leberwurst spielt: die StVO gilt überall, auch an Nicht-Unfallschwerpunkten. Und wenn ICH 15 Euro bezahlen sollte, dann würde ich nicht jammern, sondern zähneknirschend zahlen (denn ich habe ja bewusst etwas falsch gemacht) und wäre froh, daß ich nicht doch noch schneller war!
    Selbst mit dem Motorrad (Biker rasen ja alle) halte ich es nicht sehr viel anders.

    0 2
     
  • 19.07.2012
    14:32 Uhr

    Jothade: Ich denke mal mit der Benennung des Amtsrichters, der zur Einstellung des Verfahrens "Ermessen" anwendet, ist das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt worden.
    Warum?
    Ich habe letztens das "Ermessen" einer Amtsrichterin von Chemnitz in einem Bußgeldverfahrens so erfahren, dass sie ja schnell noch das Bußgeld "nach eigenem Ermessen" erhöhen kann. Dieses "Ermessen" braucht sie bei Bußgeldern bis 200 EUR auch nicht zu begründen. Es sollte zwar "nach Recht und Gesetz" sein, mich deuchtet aber, es geht hier mehr nach Nase und Befindlichkeit!

    Und hier sind wir beim Blitzer in Zwickau (stellvertretend für alle anderen in Sachsen): Überall hier in unserem schönen Freistaat (ich glaube sogar, dass das Deutschlandweit so ist *lol*) gilt die Straßenverkehrsordnung, und zwar 24 Stunden am Tag. Da steht auch sowas drin wie "Höchstgeschwindigkeit", und zwar nämlich in Ortschaften (sowas ist Zwickau) 50 km/h, abhängig von bestehenden Fahrbahn-, Verkehrs-, Licht- und Witterungsbedingungen.
    Sprich: Die HÖCHSTgeschwindigkeit darf max. 50 km/h betragen, wenn "ALLES" passt.
    Insoweit kann JEDE(R) Verkehrsteilnehmer(in) kraft ihrer/seiner Kenntnisse und Betriebserfahrung am Steuer ihres/seines Fahrzeuges sich nach dieser Vorschrift richten. Und wenn nicht, dann sieht das Straßenverkehrsgesetz tolle "Prämien" für den Tagesgewinner vor.
    .. also was gibt es da zu diskutieren? Es IST nunmal so! Wer klaut (und das ist bekanntlich auch rechtlich untersagt) zahlt auch Strafe - oder geht in den Knast!

    .. und wenn eine(r) der Meinung ist, dass an DIESER Stelle die 50 km/h zu gering ist, dann kann sie/er ja die zuständige Verkehrsbehörde ersuchen, die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit herauf zu setzen! In der Regel macht das dann aber auch keine(r), sondern meckert, weil das wieder mal "behördliche Abzocke" war.
    Übrigens: "Unfallschwerpunkte" befinden sich an jeder Stelle des öffentlichen Verkehrsnetzes, das liegt nunmal in der Eigenart des Verkehrs..

    Nochwas:
    Mir wurde vor Jahren von einem Verkehrsexperten mal ein Beispiel vor die Augen gehalten, welches ich hier gern wiedergeben will:
    Fahren zwei völlig gleiche Fahrzeuge mit völlig gleichen Fahrern auf einer Straße, das eine mit 50 km/h, das andere mit 60 km/h. Am gleichen Streckenpunkt erkennen beide Fahrer gleichzeitig ein Kind, welches über die Straße rennt. Beide Fahrer haben gleiche Reaktionszeiten und treten gleichzeitig auf die Bremse. Der Fahrer mit 50 km/h kann sein Auto gerade noch so stoppen, dass er bei dem Kind direkt am Bein stehen bleibt.
    Was geschieht mit dem "60er Fahrzeug", denn es dürfte klar sein, dass das Kind wohl überfahren wird! Aber mit welcher "Rest-Geschwindigkeit" stößt das Fahrzeug beim Kind an?
    .. ich habe es selber kaum glauben wollen, aber an der Anstoßstelle hat das "60er Fahrzeug" immernoch volle 50 (fünfzig!) km/h drauf...
    Irre!

    Fragen?!?

    0 2
     
  • 19.07.2012
    09:51 Uhr

    gelöschter Nutzer: Es besteht also jetzt die Möglichkeit, dass ich als Autofahrer selbst festlegen kann, wo die Geschwindigkeit kontrolliert werden darf und wo nicht.
    An Stellen die keine Unfallschwerpunkte sind, ist dann auch die per Gesetz/Zeichen festgelegte Geschwindigkeit nicht zu beachten.
    Interessante Sichtweise. Wissen das die Fahrschulen schon?

    0 5
     
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