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Von einem klugen, aber unbekannten Kopf stammt der Sinnspruch, der Verwaltungsakt sei die Erotik der Bürokratie. So gesehen denkt man im kalifornischen Verkehrs(!)-Ministerium weit voraus, um sich auch in Zukunft dem lustvollen Schalten und Walten hingeben zu können. Denn die Frage, ob Roboter einen Führerschein benötigen, ist im Sonnenstaat an der amerikanischen Westküste bereits klar mit einem Ja beantwortet. Noch bevor die ersten autonomen Fahrzeuge überhaupt in den Handel kommen, hat die Behörde in einem 14-seitigen Erlass fixiert, wie sie es - um im Bild zu bleiben - am liebsten hätte, um einen zufriedenstellenden Vollzug zu gewährleisten.

Demnach sollen ab September erste Zulassungen ausgegeben werden, die es Herstellern erlauben, ihre Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr zu testen.

Die Zulassung wird demnach 150 Dollar kosten und für je zehn Fahrzeuge sowie 20 Testfahrer gelten. Weil geschützter Verkehr wichtig ist, darf zunächst nicht jeder hinter dem Steuer eines selbstfahrenden Vehikels sitzen. Bewerber müssen mindestens seit drei Jahren selbst einen Führerschein vorweisen können und dürfen höchstens einen Punkt in der Verkehrssünderkartei haben. Waren sie bereits in Unfälle verwickelt, bei denen Menschen verletzt wurden, werden sie genauso abgelehnt wie für den Fall, dass ihnen der Führerschein in den vergangenen zehn Jahren entzogen worden ist. Damit nicht genug: Sollte es doch zum Crash kommen, dann muss das Auto gegen Schäden von mindestens fünf Millionen Dollar versichert sein.

Gleichwohl bleiben Fragen offen: Bekommt ein Roboter Punkte in der Verkehrssünderdatei, wenn er einen Unfall baut? Kann er sie durch Nachschulungen abbauen? Hat er ein Recht, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten? Genug Regelungsbedarf, um die Erotik der Bürokratie in weiteren Verwaltungsakten aufrecht zu erhalten. Auch Amtsschimmel haben eben einen natürlichen Fortpflanzungstrieb.

Von Ronny Strobel

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