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Zur Tropenhitze eine Schneeflocke

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Das hat es zuvor auch noch nie gegeben: Die Liste meiner Randnotizen zu den Gesprächen mit Lesern zwischen zehn und zwölf, auf die ich freitags mehr oder weniger regelmäßig hier in meinem Blog eingehe, beschränkt sich in dieser Woche auf diese drei kurzen Geschichten; andere gab es nicht, was mich zu der Schlussfolgerung kommen lässt: Diese Tropenhitze geht mir "aber so was von"  auf die Nerven.

Episode 1: Ein weiteres Beispiel für die "maßlose Gier" der Banken nannte mir ein Leser: Weil er vergessen hatte, auf dem Überweisungsformular die Höhe des Geldbetrags einzutragen, hat das Geldinstitut ihm den Schein nach Hause zurückgeschickt und anschließend sein Konto mit einem Euro (Bearbeitungsgebühr) belastet. "Toller Service", meinte der Mann und war ganz schnell bei den niedrigen Zinsen auf Spareinlagen angelangt. Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte: Nachdem der Leser seinen Frust bei mir geparkt hatte, durfte er sich eindeutig besser fühlen. Auch nicht schlecht, oder?

Episode 2 (vor allem für alle Führerscheinanwärter): Ein Leser wollte von mir wissen, ob er sich jetzt Sorgen machen müsse, weil er in der vergangenen Wochen mit seinem Auto in den Alpen unterwegs gewesen und dabei auch an einem Schild vorbeigefahren sei, dass für diesen Streckenabschnitt das Anbringen von Schneeketten vorschreibe. "Vielleicht bin ich bei strahlendem Sonnenschein ja geblitzt worden" fügte er noch hinzu. Sein wahrer Grund, weshalb es sich an mich gewandt hatte, war aber ein anderer. Unter der Rubrik "Ihre Frage" und mit der Überschrift "Gilt im Sommer das Schnee-Schild" war auf der Seite Ratgeber in der "Freien Presse" die Antwort auf die Frage, ob das Verkehrszeichen mit der stilisierten Schneeflocke, das vor winterlichen Straßenverhältnissen warnt,  auch das zulässige Tempo im Sommer begrenze, dies zu lesen: "Dieses Tempolimit gilt immer, erläutert der Tüv Nord. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Herbst 2014 entschieden. Anlass war ein mit 125 Kilometern pro Stunde geblitzter Autofahrer, der ein Verkehrszeichen ignoriert hatte, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt. Unter dem Schild hing zusätzlich das Schneeflockenschild. Der Autofahrer musste ein Bußgeld bezahlen, bekam Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Dagegen zog er vor Gericht, weil er die Beschilderung mangels winterlicher Straßenverhältnisse als irreführend empfand. Die Richter urteilten, dass es bei diesem Schild keine zeitliche Einschränkung der angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit gebe."

Episode 3: Der Preis für die originellste Idee für ein Foto als Mittel zum Ausdruck einer Meinung geht heute an ein Leser (Name bekannt) im Vogtland. Was er davon hält, dass ein seiner Ansicht nach gefährliches Schlagloch in seinem Ort immer noch nicht beseitigt ist, wollte er mit dieser Pflanzaktion der Welt und dem Bürgermeister zeigen:

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