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Unter uns: War das notwendig?
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Ganz ehrlich? Wenn ich nur den Hauch einer Ahnung davon gehabt hätte, was auf mich zukommt, hätte ich die Kolumne "Nicht mit mehr Staat" auf der aktuellen Seite Leserforum nicht geschrieben. Denn ich bin zwar hart im Nehmen und kann auch verbale Kritik von der Qualität "mal so richtig Dampf ablassen" ganz gut verarbeiten, aber wissentlich und mit Vorsatz muss ich mir solche Gespräche mit Lesern zwischen zehn und zwölf nicht herbeischreiben. Heute aber habe ich das getan: Von den 14 Anrufern, die meine Nummer gewählt haben, nachdem sie meinen Text gelesen hatten, waren bis auf eine Ausnahme alle mehr oder weniger stark (mir gefällt diese Formulierung an dieser Stelle) auf Krawall gebürstet. Und damit steht fest: Bei meinen Bemühungen, innerhalb der Diskussionen um eine mögliche Impfpflicht in Deutschland, den älteren und betagten Autofahrern als Sicherheitsrisiko im öffentlichen Straßenverkehr und der Verpflichtung für Hundebesitzer, aber einer gewissen Größe ihren Vierbeiner immer an die Leine nehmen zu müssen, mit dem Verweis auf die Frage des staatlichen Eingreifens in die persönliche Freiheit mehr Sachlichkeit in die Argumentationen zu bringen, ist der Schuss gewaltig nach hinten losgegangen. Ich fasse zusammen, denn das ist diesmal leicht, weil der Grund für den Ärger sich bei den drei Themen jeweils nicht groß unterschieden hat, und verzichte darauf, das emotionale Engagement in Worte zu fassen.
Der Gesetzgeber handelt verantwortungslos, weil er das Impfen bei bestimmten besonders gefährlichen Krankheiten nach der Wende nicht wieder - wie zu DDR-Zeiten - zur Pflicht gemacht hat und trägt deshalb auf diese Weise mit dazu bei, dass die Gefahr, sich mit diesen Viren oder Bakterien anzustecken, wieder deutlich größer geworden ist; niemand hat angerufen, weil er das Recht auf die eigene Entscheidung mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte körperliche Unversehrtheit für unantastbar auch bei der Frage des Impfens hält.
Dass die Gefahr durch ältere Autofahrer nicht aus der Welt zu leugnen ist und deshalb zwingend einen Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber einfordert, meinten die vier Anrufer, die mich wegen dieses Themas angerufen hatten; sie alle haben mir, was mich eher nicht gewundert hat, von Unfällen erzählt, bei denen Senioren zu den Verursachern gehörten, während keiner mir die Frage beantworten konnte oder wollte, wo man denn eine Grenze ziehen sollte und wie genau man denn die Fahrtauglichkeit älterer Menschen überprüfen kann. Hier gab es auch den einzigen Anruf innerhalb der 14 Gespräche mit einem konstruktiven und meiner Ansicht nach auch wirklich gut durchdachten Vorschlag: "Besonders haben ältere Menschen doch Probleme beim Autofahren, weil sie schlecht hören oder sehen. Deshalb halte ich einen verpflichtenden Hört- und Sehtest grundsätzlich für alle Führerscheinbesitzer meinetwegen alle zehn Jahre, ab 60 dann nach jeweils fünf Jahren und ab 70 alle drei Jahre für eine gute Idee", meinte eine Leserin.
Von den vier Lesern, die mich wegen der Diskussion um die Anleinpflicht von bestimmten oder sogar von allen Hunden in der Öffentlichkeit angerufen hatten, haben mir drei von persönlichen Erlebnissen mit großen und gefährlich aussehenden Hunden berichtet; zwei Vorfälle davon waren in einem Wald, der dritte in einem Park passiert. In einem Fall fiel sogar der Satz "der will doch nur spielen". Alle waren jedoch der Meinung: Die generelle Anleinpflicht von Hunden würde dieses Problem aus der Welt schaffen; eine Lanze für die Besitzer, die ihren Vierbeinern vor allem in freier Natur mehr Freiräume erlauben, weil die nun einmal zu einer artgerechten Haltung dazugehört, wollte niemand brechen.
Das Fazit lautet also, wenn man diese Gespräche dazu als Grundlage heranzieht: Viel Staat tut gut zum Wohle der Bürger unseres Landes.
Zum Glück gab es aber noch zwei Anrufe zu einer Nachricht auf der Seite "Aus aller Welt" heute in der "Freien Presse", bei denen das Gegenteil davon der Grund für das Gespräch mit mir war. Die Meldung hatte die Überschrift "Kreidemalerei bring Eltern in Bedrängnis" und es ging darum, dass Mutter und Vater eines siebenjährigen Kindes nun ein Bußgeld zahlen sollen, weil der Sprössling in einer Spielstraße mit Kreide unter anderem Streifen für drei Parkbuchten gemalt hatte; gedacht für den Besuch, der erwartet wurde. "In was für einem Land lebe ich eigentlich, dass so etwas möglich ist?", fragte mich ein Leser, während ein Frau in der Leitung meinte: "Geht's noch?"
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