Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen

Es gilt: Strafe für Essen im Zug

Schon gehört?
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Artikel anhören:

Von zwei Gesprächen mit Lesern, die mich angerufen hatten, weil sie mit mir über meine Kolumne "Film leider ohne Ende" sprechen wollten, möchte ich nun berichten. Die eine Unterhaltung war eigentlich nicht wirkliche eine, denn der Mann in der Leitung sagte, nachdem er sich mit "Mein Name ist Müller" vorgestellt hatte, nur noch einen kompletten Satz, den aber immerhin mit einem richtigen Konjunktiv, er sagte: "Es wäre meiner Ansicht nach gut, wenn Sie sich einmal mit dem Rechtssystem in Singapur vertraut machen, denn dann hätten Sie mit Sicherheit einen ganz anderen Traum gehabt." Anschließend siegte, obwohl ich es angesichts des Hintergrunds, den ich bei dem Anrufer vermutete, mir große Mühe gegeben hatte, dies zu vermeiden, dann doch die Neugier, und ich habe mich mithilfe der Suchmaschine über das Justizsystem in Singapur informiert.

Ich zitiere (laut Wikipedia):
"Vandalismus und Graffiti können Haftstrafen sowie auch Prügel mit dem Rohrstock zur Folge haben."
"Hohe Geld- und Sozialarbeitsstrafen (...) werden gegen Personen verhängt, die Müll (auch Zigarettenkippen) achtlos auf die Straße werfen."
"Essen, Trinken, Rauchen sowie der Transport gefährlicher Güter in öffentlichen Verkehrsmitteln unterliegen hohen Strafen."
"Lügen wird bei Nachweisbarkeit mit hohen Strafen ähnlich wie Betrug geahndet (...). Zusätzlich kann der Strafbestand auch Prügel mit dem Rohrstock zur Folge haben. Üblicherweise liegen die Strafen bei der sog. Lügerei bei 3 bis 8 Schlägen."

Drei Gedanken sind mir dann gekommen. Erstens: Bei meinen Lebensgewohnheiten würde ich nahezu täglich mit dem Gesetz in Konflikt geraten, würde ich in Singapur leben (siehe drittes Beispiel). Zweitens: Ich würde tatsächlich, wenn ich seine Telefonnummer hätte, den Leser noch einmal anrufen und ihn fragen, ob er wirklich in einem Land mit einem solchen Rechtssystem leben möchte. Drittens: Ich bin so froh, dass ich in Deutschland und nicht in Singapur lebe.

Der zweite Anrufer sagte mir, nachdem er sich vorgestellt hatte: "Ich habe auch einen Traum, darf ich Ihn davon erzählen?" Obwohl ich zunächst zweifelte, ob es eine gute Idee sein kann, wenn ich den Leuten am Telefon gestatte, ihre Meinung so dramaturgisch zu verpacken, wie ich das auch gerne ab und zu mache, erwiderte ich: "Ich gebe Ihnen fünf Minuten, das muss reichen." "Kein Problem", sagte der Mann und legte los: "In dem Land, in dem ich lebe, ist das Strafgesetzbuch überarbeitet und in einem Punkt entscheidend verschärft worden. Nur wenige Tage, nachdem das neue Gesetzt in Kraft getreten ist, steht in meiner Stadt auf dem Marktplatz ein Mann an einem etwa drei Meter hohen Pfahl; die Hände sind hinter seinem Rücken zusammengebunden, und um seinen Hals hängt ein Schild, auf dem in großen Buchstaben steht: Ich habe einer alten Dame die Handtasche gestohlen."

Weitere Blog-Einträge

Icon zum AppStore
Sie lesen gerade auf die zweitbeste Art!
  • Mehr Lesekomfort auch für unterwegs
  • E-Paper und News in einer App
  • Push-Nachrichten über den Tag hinweg
Nein Danke. Weiter in dieser Ansicht.