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Neue Rechtsform für Sachsens Schlösser-Staatsbetrieb geplant
Finanzminister strebt Umwandlung in eine gemeinnützige Gesellschaft an
(dapd-lsc). Der sächsische Staatsbetrieb Schlösser, Burgen und Gärten wird zum 1. Januar 2013 in eine gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH) umgewandelt. Durch die Änderung der Rechtsform solle die unternehmerische Freiheit der Schlösser gestärkt werden, sagte Finanzminister Georg Unland (CDU) am Montagabend in Dresden. Die Gesellschaft werde weiterhin im hundertprozentigen Besitz des Freistaates bleiben.
Ziel der Rechtsformänderung sei aber nicht, Gewinne zu erzielen. Überschüsse sollen in Zukunft in den Betrieb fließen. Sachsen werde auch weiterhin den Betrieb durch Zuschüsse finanzieren. Die Umwandlung solle der Gesellschaft mehr Flexibilität, Eigenständigkeit und Eigenverantwortung bringen, sagte der Finanzminister. Dies schließe auch mögliche Leistungsanreize für die Mitarbeiter und Zusatzeinnahmen für die Betriebe durch mehr Sponsoring ein.
Laut Unland soll sich für die Mitarbeiter vorerst nichts ändern. Alle Beschäftigten würden zu den gleichen Konditionen weiter beschäftigt. Ab 2014 könnten die Gehälter aber neu verhandelt werden, hieß es. Dies könne etwa in hauseigenen Tarifverträgen geschehen.
Die Gewerkschaft ver.di sprach sich gegen das Vorhaben aus. Offensichtlich sei geplant, Einsparungen "auf dem Rücken der Beschäftigten" durchzusetzen.
Der Staatsbetrieb Schlösser, Burgen und Gärten verwaltet elf Schlossbetriebe mit 19 Schlossliegenschaften, darunter auch der Zwinger, Schloss und Park in Pillnitz, die Albrechtsburg Meißen und der Barockgarten Großsedlitz.
dapd