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Smartphonenutzer müssen Rechtslage beachten

Heimliche Aufnahmen verletzen die Persönlichkeitsrechte

Berlin (dapd). Wer private Fotos, Film- oder Tonaufnahmen mit dem Handy verschicken möchte, braucht dafür die Einwilligung der Aufgenommenen beziehungsweise des Urhebers. Andernfalls wird das Recht am eigenen Bild verletzt, warnt das Informationszentrum Mobilfunk. Das gilt für Party-Fotos ebenso wie für Urlaubsvideos in sozialen Netzwerken und Musik, die man mit Freuden teilt. Aufnahmen, die heimlich gemacht wurden, verletzen zudem die Persönlichkeitsrechte der gefilmten und fotografierten Menschen.

Problematisch sei es auch, wenn über das Handy nicht nur Musik gehört, Filme geschaut oder Zeitungen und Bücher gelesen werden, sondern diese Inhalte über Bluetooth, MMS oder Internet mit anderen Nutzern geteilt werden. Denn Musik, Bilder und Texte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Privatkopien seien dann zwar erlaubt, informieren die Experten. Sobald man die Inhalte aber verbreite, sei die Zustimmung des Urhebers nötig. Fehle dieses Einverständnis, dann sei auch die Verbreitung über Tauschbörsen oder über die eigene Webseite verboten. Wer den Kopierschutz knacke, mache sich strafbar.

Das Informationszentrum Mobilfunk rät deshalb, insbesondere Kinder und Jugendliche über Datenschutz und Urheberrecht aufzuklären. Sie müssten wissen, welche Folgen ein Missbrauch haben kann. Das IZMF ist ein gemeinnütziger Verein, der von Mobilfunknetzbetreibern gegründet wurde und die Öffentlichkeit, Medien sowie öffentliche und private Einrichtungen zum Thema mobile Kommunikation informieren will. Weitere Informationen gibt es unter der gebührenfreien Hotline 0800/3303133 oder im Internet unter izmf.de.

dapd

 
erschienen am 03.02.2012
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