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Abo-Fallen: Auf keinen Fall bezahlen

Laut Verbraucherzentrale besteht kein ordentlicher Vertrag

Hamburg (dapd). Immer wieder tappen User in Abo-Fallen im Internet. Mal sind es Kochrezepte, die gesucht werden, mal Hilfe bei den Hausaufgaben oder kostenloser SMS-Versand, mal Hilfe bei der Routenplanung und viele andere Seiten. Der Nepp dahinter ist immer der gleiche: Wer Informationen anfordert, schließt unwissend ein Abo ab und soll zahlen: Bis zu 200 Euro im Jahr.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät aber, nicht zu zahlen. Denn für eine Zahlungspflicht müsste ein Vertrag bestehen. Der kommt aber nicht zustande, solange der Preis gegenüber dem betroffenen Nutzer nicht klar und deutlich angezeigt wurde. Wird er - wie bei solchen Nepp-Seiten üblich - irgendwo auf der Seite versteckt, verstößt das gegen die Preisangabenverordnung und deren Grundsätze der Preiswahrheit und der Preisklarheit. Eine Zahlungspflicht besteht dann nicht. Die derzeit bekanntesten Abo-Fallen hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Seite in der Rubrik Telefon, Internet und Medien zusammengestellt (http://url.dapd.de/6Qz5JI)

dapd

 
erschienen am 13.12.2011
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