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Illustrierte gewinnt Rechtsstreit gegen früheren Pornodarsteller

Mann muss Berichterstattung über seine frühere Tätigkeit dulden

Karlsruhe (dapd). Ein ehemaliger Pornodarsteller hat den Rechtsstreit gegen eine Illustrierte in letzter Instanz verloren. Er muss es laut einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hinnehmen, wenn über seine frühere Tätigkeit berichtet wird.

Die Illustrierte "Auf einen Blick" hatte 2007 über den Mann namentlich berichtet, als er öffentlich an der Seite einer prominenten Schauspielerin auftrat. Der Betroffene wehrte sich gegen die Berichterstattung und klagte auf Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Das Kammergericht Berlin hatte der Klage des Darstellers stattgegeben, der BGH hob das Urteil jedoch auf.

Das Sexualleben gehöre zum Kern des Persönlichkeitsrechts und sei vor der Öffentlichkeit absolut geschützt, heißt es in dem Urteil. Der Betroffene habe aber einen Teil seiner Intimsphäre preisgegeben, indem er an kommerziell vertriebenen Pornofilmen mitwirkte. Das gelte umso mehr, als sich der Künstler zu Werbezwecken zur Verfügung stellte. Auf dem Film-Cover war er erkennbar abgebildet. Es zeigte den Künstler ohne Gesichtsmaske "im Zentrum des Geschehens", befanden die Bundesrichter.

Allerdings wurde der Fall noch einmal an das Kammergericht Berlin zurückverwiesen. Die Illustrierte hatte behauptet, der Künstler habe der Schauspielerin seine frühere Nebentätigkeit verschwiegen. Ob diese Textpassage unwahr ist und deshalb nicht weiter veröffentlicht werden darf, muss das Kammergericht nun prüfen.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 332/09)

dapd

 
erschienen am 20.12.2011
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