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Klage eines Arbeitnehmers mit HI-Virus gegen Kündigung abgewiesen
Kein Anspruch auf Entschädigung
Berlin (dapd). Ein Arbeitnehmer mit einer HIV-Infektion ist mit einer Klage gegen seine Kündigung gescheitert. Das Landesarbeitsgericht wies sie am Freitag ab, wie ein Sprecher mitteilte. Auch ein Anspruch auf Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wurde ihm nicht zuerkannt.
Der Mann wurde von einem Pharmaunternehmen als chemisch-technischer Assistent beschäftigt und bei der Herstellung von Medikamenten im "Reinbereich" eingesetzt. Das Unternehmen hatte für diesen Bereich allgemein festgelegt, dass Arbeitnehmer mit Erkrankungen jedweder Art - insbesondere auch mit HIV-Infektion - nicht beschäftigt werden dürften. Das Gericht hielt die Kündigung deshalb für rechtswirksam, ließ aber eine Revision zu.
(Urteil vom 13. Januar 2012 - 6 Sa 2159/11)
dapd