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Niedersächsische Polizei fahndet auf Facebook
Ausweitung nach erfolgreichem Test in Hannover - Landesdatenschutzbeauftragter hat Bedenken
Hannover (dapd-nrd). Niedersachsens Polizisten sollen das Sozialnetzwerk Facebook künftig zur Fahndung nutzen. Nach den "überaus positiven" Erfahrungen der Polizeidirektion Hannover werde in den kommenden Wochen die zentrale Seite "Polizei Niedersachsen" vom Landeskriminalamt online gehen, kündigte Innenminister Uwe Schünemann am Montag in Hannover an. Auch bundesweit will der CDU-Politiker für einen weiteren Einsatz bei seinen Kollegen der Innenministerkonferenz werben.
Seit März 2011 nutzt die Polizeidirektion Hannover Facebook. "Bisher hatten wir dabei acht Erfolge bei der Fahndung und Vermisstensuche", sagte Schünemann. Etwa 98.000 Fans hat die Facebook-Seite der Polizei Hannover derzeit. Der CDU-Politiker weiß, dass über das Sozialnetzwerk vor allem jüngere Menschen erreicht werden. Etwa 60 Prozent der Fans seien zwischen 18 und 34 Jahren alt. "Diese junge Generation müssen wir für die Fahndung nutzen. Das ist ein Mehrwert, auf den wir nicht verzichten wollen", sagte Schünemann.
Aus Datenschutzgründen waren zuletzt bei der Facebook-Seite der Polizei in Hannover allerdings keine Fahndungen mehr veröffentlicht worden. Mit einem Trick, den Schünemann am Montag vorstellte, sollen die Bedenken von Datenschützern nun ausgeräumt werden. Personenbezogene Daten werden nun erst über einen Link auf die Seite der Polizei sichtbar, sodass diese zur Speicherung und Löschung bei der Polizei bleiben und nicht auf den US-Servern des Netzwerks liegen.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink bleibt dennoch skeptisch. Nach wie vor könnten Menschen über die Facebook-Fahndung "lebenslang an den Pranger gestellt" werden, sagte er im Interview mit der Nachrichtenagentur dapd. Die Polizei sollte zudem ihre Nutzer darauf hinweisen, dass ihre Daten in den USA ausgewertet werden. "Schließlich ist die Polizei eine zur Rechtsstaatlichkeit verpflichtete Behörde", sagte Wahlbrink. Seiner Meinung nach sollte die Polizei das Netzwerk generell nur für Nachwuchswerbung oder Kampagnen nutzen, nicht aber für Öffentlichkeitsfahndungen.
Schünemann teilte die datenschutzrechtlichen Bedenken nicht. Wer bei Facebook aktiv sei, wisse bereits, dass seine Daten gespeichert werden. Auch eine Prangerwirkung sei bereits durch diverse Gerichtsurteile widerlegt, sagte der Innenminister.
dapd