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"Oz" entgeht einer Gefängnisstrafe

Graffiti-Sprayer wegen Sachbeschädigung in zehn Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt

Hamburg (dapd). Der als "Oz" bekannt gewordene Hamburger Graffiti-Sprüher muss nicht erneut ins Gefängnis. Das Hamburger Landgericht verurteilte den Mann am Freitag im Berufungsverfahren wegen Sachbeschädigung in zehn Fällen zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 6 Euro, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte.

Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hatte den damals 61-Jährigen im Juli vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Diese Strafe bleibt dem Mann nun erspart. "Oz" hat bereits mehrere Haftstrafen wegen Sachbeschädigung abgesessen. Der bekannte Sprayer soll seit 1977 mehr als 120.000 Schriftzüge und Wandbilder in Hamburg hinterlassen haben.

dapd

 
erschienen am 03.02.2012
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