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Verkehrsexperten: Elektrofahrräder dürfen ohne Helm gefahren werden

Einführung eines Schmerzensgeldes beim Unfalltod naher Angehöriger wird empfohlen

Goslar (dapd). Radler auf Elektrofahrrädern sollten nach Ansicht der Teilnehmer des 50. Verkehrsgerichtstages (VGT) auch künftig ohne Helm fahren dürfen. Die Juristen, Versicherer, Mediziner und Sachverständigen einigten sich bei ihrer Fachtagung in Goslar darauf, dass sogenannte Pedelecs bis zu einer bestimmten Leistung als Fahrräder angesehen werden sollten. Diese Empfehlung geben sie an das Bundesverkehrsministerium weiter, das dem VGT-Präsidenten Kay Nehm zufolge auf die Einschätzung der Experten gewartet hat.

Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages sind in der Vergangenheit immer wieder in die Gesetzgebung eingeflossen. Da Elektrofahrräder eine neue Erfindung im Straßenverkehr darstellen und wegen ihrer lediglich unterstützenden Motorkraft bisher weder eindeutig als Fahrräder noch als Kraftfahrzeuge einzuordnen sind, fordern Fachleute eine Gesetzesänderung.

Nach Ansicht der Teilnehmer des Verkehrsgerichtstages sind auch solche Pedelecs als Fahrräder anzusehen, die mit einem Motor bis sechs Stundenkilometer beschleunigt werden. Wenn der Gesetzgeber sich danach richtet, fällt eine Helmpflicht und eine eigene Versicherung für die Räder weg. Weil der Motor beim Pedelec grundsätzlich mithilft und der Fahrer deshalb schneller ist als auf einem gewöhnlichen Fahrrad, sehen Kritiker ein erhöhtes Unfallrisiko.

Die Fachleute kamen deshalb zu dem Schluss, dass Elektrofahrräder für Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet sind. Ob es wegen der höheren Geschwindigkeit tatsächlich vermehrt zu Unfällen kommt, soll untersucht werden. Die Klasse der schnellen Pedelecs, bei denen sich der Motor erst ab 45 Stundenkilometern abschaltet, soll künftig als Kleinkraftrad behandelt werden, das heißt nur noch mit Führerschein und Helm gefahren werden dürfen. Auch bisher ist dafür bereits eine Mofa-Prüfbescheinigung nötig.

Neuerungen forderten die Experten des Verkehrsgerichtstages auch beim Umgang mit den Angehörigen von tödlich verunglückten Unfallopfern. Wie in anderen europäischen Ländern üblich, sollten nahe Verwandte grundsätzlich ein Schmerzensgeld für die erlittene Trauer durch den Verlust eines geliebten Menschen bekommen, befanden die Experten.

Eine Summe legten sie nicht fest, denn das Geld könne immer nur ein Symbol für das Mitgefühl mit dem seelischen Leid der Angehörigen sein. Anspruch auf das Geld sollen Ehe- und Lebenspartner sowie Eltern und Kinder haben. Der Betrag solle durch Gerichte im Einzelfall festgelegt werden.

Die Idee eines gemeinsamen Verkehrsraums für alle hielten die Verkehrsexperten für nicht praktikabel. Konzepte wie "Shared Space", bei denen Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer gleichberechtigt sind, leisteten keinen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit. Stattdessen soll die Möglichkeit, Spielstraßen einzurichten, stärker genutzt werden. Straßen sollen außerdem selbsterklärend sein.

Keinen Handlungsbedarf sahen die Experten bei der zur Debatte stehenden "Entkriminalisierung" von fahrlässiger Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr. Das Leben und die Gesundheit verdienten den höchstmöglichen Schutz, hieß es. Eine bessere und eigenständige Ausbildung forderten die Fachleute für den Beruf des Kfz-Sachverständigen.

Mit Blick auf diejenigen Autofahrer, die wegen Krankheit möglicherweise nicht mehr zur Steuerung ihres Wagens geeignet sind, schlugen die Fachleute ein Recht des behandelnden Arztes vor, den Sachverhalt der Polizei zu melden.

dapd

 
erschienen am 27.01.2012
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