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Wirtschaftlicher Wert

Galerie muss Schadenersatz für 20 Jahre alte Pommes zahlen

München (dapd). Für den Verlust von 20 Jahre alten Pommes muss eine Galerie 2.000 Euro plus Zinsen an einen Künstler bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht München am Donnerstag in zweiter Instanz.

Der Mann hatte die beiden Pommes frites Anfang der 1990er Jahre als Vorlage für ein goldenes Kreuz benutzt. Er ist der Meinung, es handelt sich nicht nur bei der Goldskulptur namens "Pommes d' Or" um Kunst, sondern auch bei der Pommesvorlage.

Dieser Auffassung folgte das Gericht zwar nicht. Allerdings hätten die Pommes zweifelsohne einen wirtschaftlichen Wert. Eine Zeugin hatte in der Verhandlung ausgesagt, sie habe dem Künstler die Pommes abkaufen wollen.

dapd

 
erschienen am 09.02.2012
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