Regionales
Verbot von Himmelslaternen tritt am Donnerstag in Kraft
Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone aus Reispapier
Dresden (ddp-lsc). Die Benutzung der sogenannten Himmelslaternen ist ab Donnerstag (1. Oktober) auch in Sachsen verboten. Demnach kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden, wie die Landesdirektion Dresden am Dienstag mitteilte. Das Verbot wurde mit der hohen Brandgefahr begründet. Entsprechende Polizeiverordnungen treten in den drei Landesdirektionen in Dresden, Chemnitz und Leipzig in Kraft.
Ausnahmegenehmigungen sind den Angaben zufolge bei der zuständigen Ortspolizeibehörde möglich. Diese haben Aussicht auf Erfolg, wenn im vorgesehenen Startgebiet und im Flugkorridor eine Brandgefahr ausgeschlossen werden könne.
Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone aus Reispapier. Eine offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb. Himmelslaternen erreichen Flugweiten von mehr als 5000 Metern und Höhen von bis zu 400 Metern. In mehreren anderen Bundesländern sind sie bereits verboten.
(ddp)
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