Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Sachsen hat sich für die Abschaffung des Buß- und Bettages im Freistaat als gesetzlicher Feiertag ausgesprochen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Sachsen hat sich für die Abschaffung des Buß- und Bettages im Freistaat als gesetzlicher Feiertag ausgesprochen.

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DGB Sachsen fordert Abschaffung von Buß- und Bettag

Schlimbach: Freier Tag steht in keinem Verhältnis zu Mehrkosten

Dresden (dapd-lsc). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Sachsen hat sich für die Abschaffung des Buß- und Bettages im Freistaat als gesetzlicher Feiertag ausgesprochen. "Wir fordern die Abschaffung dieses teuer bezahlten Feiertages", sagte der stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Markus Schlimbach am Dienstag der Nachrichtenagentur dapd.

Die höheren Beiträge zur Pflegeversicherung aufgrund des freien Tages kosteten jeden sächsischen Arbeitnehmer im Schnitt zehn Euro im Monat. Der eine freie Tag stehe somit in keinem Verhältnis zu den Mehrkosten. Die höheren Beiträge müssten im Übrigen auch jene Sachsen zahlen, die in anderen Bundesländern arbeiteten und deswegen am Buß- und Bettag nicht frei hätten.

Schlimbach betonte, seine Organisation habe nichts gegen den Buß- und Bettag als Kulturgut. Aus gewerkschaftlicher Sicht sei das Grundproblem aber, dass damals zum Ausgleich für den freien Tag auf die Arbeitnehmer erstmals Sozialversicherungskosten abgewälzt worden seien. Die Arbeitgeber müssten dagegen keine zusätzlichen Kosten tragen, weshalb sie kein Interesse an der Abschaffung des Feiertages hätten.

Schlimbach verwies auch darauf, dass die heutige Gesellschaft pflegebedürftiger als vor siebzehn Jahren sei, als der sächsische Sonderweg beschlossen wurde. Die Pflegeversicherung sei heute lebensnotwendig und es sei ein Grundfehler gewesen, die Finanzierung der Pflegeversicherung an den Buß- und Bettag zu koppeln. Unter der gegenwärtigen CDU/FDP-Landesregierung in Dresden rechne er jedoch nicht mit dem Erfolg seiner gewerkschaftlichen Forderung.

Der Buß- und Bettag ist seit 1995 nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag.

dapd

 
erschienen am 15.11.2011
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