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Frauenhäuser befürchten Kürzungen

Finanzierung ab 2013 noch offen

 

Zwickau (dapd-lsc). Die Frauenhäuser in Sachsen befürchten Kürzungen ihrer staatlichen Zuschüsse. "Da die Unterstützung der Frauenhäuser von vielen Entscheidungsträgern nach wie vor als freiwillige Leistung betrachtet wird, müssen wir sehen, wie wir im Doppelhaushalt 2013/14 des Freistaats und bei den Landkreisen berücksichtigt werden", sagte Petra Mrasek vom Frauenschutzhaus der Region Zwickauer Land der Nachrichtenagentur dapd.

Die Frauenhäuser erhalten in Sachsen bisher Geld von der Staatsregierung sowie der jeweiligen Kommune oder dem Landkreis. Der Träger muss einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der Kosten übernehmen, die Frauen zahlen eine geringe Tagesgebühr.

Aufenthalt generell zeitlich begrenzt

In Sachsen existieren derzeit 16 Frauenhäuser. In der Bundesrepublik wurden die ersten Frauenhäuser 1976 in Berlin und Köln gegründet.

Mrasek berichtete, dass die Frauen in der Regel zwischen vier Wochen und drei Monaten in einem Frauenhaus bleiben. Drei Monate kämen in Frage, wenn vor dem Abschluss eines Mietvertrags für eine neue Wohnung die bisherige Wohnung erst gekündigt werden müsse. "Der Aufenthalt in einem Frauenhaus ist generell begrenzt", sagte Mrasek. "Nur im Ausnahmefall sollte er die maximale Dauer von drei Monaten überschreiten."

Die Betroffenen steckten immer in einer Krise. "Sie durchleben widersprüchliche Gefühle wie Wut, Angst und Hilflosigkeit auf der einen Seite - und Hoffnung, Erleichterung und Sicherheit auf der anderen Seite." Manche litten unter starken psychosomatischen Folgen, die durch Gewalt zu Hause entstanden seien. "Typisch sind anhaltende Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen, Selbstmordabsichten, Suchtverhalten und diffuse chronische Schmerzen."

Als Ziele der Arbeit der Frauenhäuser nannte Mrasek an erster Stelle, die Frauen und ihre Kinder vor Gewalt und weiterer Bedrohung zu schützen. "80 bis 85 Prozent der Frauen kommen mit ihren Kindern zu uns." Das Selbstwertgefühl der Frauen und Kinder soll bei Einzel- und Gruppenberatungen gestärkt, das Führen eines gewaltfreien und selbstbestimmten Lebens gezeigt werden. "Wir bieten psychosoziale Beratung, Unterstützung in rechtlichen Fragen und natürlich auch lebenspraktische Unterstützung an", berichtete Mrasek.

Notaufnahme rund um die Uhr möglich

Die Anschriften der Frauenhäuser werden öffentlich nicht genannt, um den Schutz der Frauen zu wahren. "Eine Notaufnahme ist täglich rund um die Uhr möglich", berichtete Mrasek. Der Kontakt zu einem Frauenhaus ist über die Büroadresse des Vereins, bei einem Gespräch zum Beispiel im Krankenhaus oder auch über die Polizei möglich.

"Wichtig ist, dass sich die Frauen an einige Verhaltensregeln halten, über die sie belehrt werden", sagte Mrasek. Sie dürften die Anschrift des Frauenhauses niemanden mitteilen. "Wenn sie merken, dass sie verfolgt werden, sollen sie entweder eine Mitarbeiterin des Frauenhauses anrufen oder zum nächsten Polizeirevier gehen." Ein größeres Problem stelle die Möglichkeit dar, dass die Frauen über ihre Mobiltelefone anrufen und angerufen werden. "Sollten wir feststellen, dass eine Frau und ihre Kinder bei uns nicht mehr sicher sind, organisieren wir zu ihrem Schutz eine Verlegung in ein anderes Frauenhaus", berichtete Mrasek.
 

dapd

 

 
erschienen am 04.02.2012
 
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