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Klage von Naturschützern gegen Waldschlößchenbrücke gescheitert
Zustimmung bei Politik und Behörden - Kläger kündigen Gang zum Bundesverwaltungsgericht an
Bautzen (dapd-lsc). Im Prozess um die Dresdner Waldschlößchenbrücke sind drei Naturschutzverbände mit ihren Berufungen gescheitert. Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen ist der Auffassung, dass ihre Einwände gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum Bau der Brücke nicht durchgreifen, wie das Gericht am Freitag mitteile. Auch sehe der Senat keine Veranlassung zu weiteren Beweiserhebungen. Wegen "grundsätzlicher Bedeutung" einiger angesprochener Fragen sei die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden. Die Umweltschützer kündigten an, diese Möglichkeit wahrzunehmen.
Nach ihrer Ansicht waren bei der Planung der Brücke gravierende Fehler zulasten der Umwelt begangen worden. In erster Instanz war die Klage der Grünen Liga Sachsen, des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) 2008 vom Verwaltungsgericht Dresden abgewiesen worden. Die Brücke im Dresdner Elbtal ist inzwischen weitgehend fertiggestellt und soll 2012 übergeben werden.
In den vergangenen Wochen hatte das OVG an neun Verhandlungstagen 16 Sachverständige und Zeugen angehört, vor allem zu Fragen des Natur- und Artenschutzes sowie einer Tunnelalternative. Zu klären war, ob die Vereinbarkeit des Baus mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU ausreichend geprüft worden war. Dabei ging es unter anderem um Auswirkungen auf gefährdete Tierarten wie die Fledermausart Kleine Hufeisennase. Dem Berufungsverfahren lagen nach OVG-Angaben rund 8.500 Seiten Gerichtsakten zugrunde.
Für eine schriftliche Urteilsbegründung würden aufgrund des "sehr umfangreichen Prozessstoffes" noch einige Wochen benötigt, hieß es weiter. Nach Zustellung des vollständigen Urteils könne binnen eines Monats Revision eingelegt werden. Nach Ansicht der Klägeranwälte ist der Ausgang des Rechtsstreits somit noch offen, wie die Grüne Liga Sachsen mitteilte. Das Bundesverwaltungsgericht könnte ihren Angaben zufolge gezwungen sein, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten, um Hinweise zur Auslegung des europäischen Naturschutzrechts zu erhalten. Das OVG hatte es nach eigenen Angaben abgelehnt, dem EuGH einzelne naturschutzrechtliche Fragen vorzulegen.
Politik und Behörden in Sachsen begrüßten indes das Urteil und betrachteten es als Erfolg. "Die Dresdner warten schon zu lange auf diese wichtige Elbquerung", erklärte Verkehrsminister Sven Morlok (FDP). Er gehe davon aus, dass der Bau nun zügig vollendet werden könne.
"Wir sind froh, dass der Weg zur Fertigstellung der Brücke damit weiter geebnet ist", sagte Dresdens Stadtentwicklungs-Bürgermeister Jörn Marx (CDU). Es zeige, dass die Stadtverwaltung alles dafür getan habe, "sowohl den verkehrsrelevanten Ansprüchen zu genügen als auch den Naturraum an den Elbwiesen zu respektieren und zu achten". Aus Sicht der Landesdirektion Dresden bestätigte die Klageabweisung erneut, das bei der Erteilung des Baurechtes "fachlich solide und juristisch korrekt" gearbeitet wurde.
Sollten die Naturschützer in nächster Instanz Erfolg haben, würde nach Angaben der Grünen Liga der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben oder zumindest für rechtswidrig erklärt. Dass ein Abriss der Brücke angeordnet werden kann, gilt aber als unwahrscheinlich. In der Stadtspitze wird erwartet, dass möglicherweise weitere Auflagen erfüllt werden müssen.
Die Brücke ist seit Jahren umstritten: Ihretwegen hatte die UNESCO Dresden 2009 den Welterbetitel für das Elbtal aberkannt. Gegner, darunter auch Prominente aus Politik und Kultur, hatten vergeblich für einen Tunnel als Alternative geworben.
(Aktenzeichen 5 A 195/09)
dapd