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Land zahlt Schadenersatz für LKA-Einsatz
Klage am Amtsgericht Dresden ist noch in Arbeit
Dresden (dapd-lsc). Die umstrittene Großrazzia in einem Haus der Dresdner Linkspartei sowie in Geschäfts- und Privaträumen am 19. Februar kostet das Land Sachsen mehrere tausend Euro Schadensersatz. Bei der Polizeiaktion sei ein Schaden von 5.600 Euro entstanden, sagte eine Sprecherin des Landeskriminalamtes (LKA) am Montag in Dresden. Diese Summe sei dem Trägerverein des Hauses nun ersetzt worden.
Rechtsanwalt André Schollbach bestätigte den Eingang des Geldes. Der Trägerverein des Dresdner "Hauses der Begegnung", in dem Linke, ein Anwalt und ein Privatier ihren Sitz haben, habe das Geld für aufgebrochene Türen erhalten. Zahlreiche beschädigte Türen, Türrahmen und Schlösser in dem Gebäude mussten demnach ausgetauscht werden. Schollbach wertete die Zahlung des Schadensersatzes als ein Zeichen für die Unverhältnismäßigkeit der Polizeiaktion.
Am 19. Februar hatte ein 120 Mann starkes LKA-Sondereinsatzkommando am Rande der Krawalle von Rechts- und Linksextremen in Dresden das "Haus der Begegnung" gestürmt und komplett durchsucht. Mehrere tausend Rechtsextreme wollten an dem Tag in der Stadt aufmarschieren, waren aber von tausenden Demonstranten daran gehindert worden. Das LKA vermutete im "Haus der Begegnung" eine Koordinierungsstelle für gewaltsame Aktionen von Linksextremen gegen Polizisten und durchsuchte das Gebäude.
Bei der LKA-Aktion wegen Verdachts auf schweren Landfriedensbruch gegen unbekannt wurden mehrere Mitglieder der Linkspartei sowie von Vereinen stundenlang festgehalten. Zahlreiches Datenmaterial wurde beschlagnahmt. Auch das Büro eines Anwalts und eine Privatwohnung wurden aufgebrochen.
Die Linkspartei erhob daraufhin Schadensersatzforderung und eine Klage, um die Rechtswidrigkeit der Polizeiaktion feststellen zu lassen. Die Klage am Amtsgericht Dresden ist noch in Arbeit. Die Staatsanwaltschaft Dresden wertet das beschlagnahmte Datenmaterial nach eigenen Angaben weiterhin aus und hat bislang noch keine Ergebnisse der Durchsuchung vorgelegt.
dapd