Sachsen muss Wahlkreise neu zuschneiden
Sinkende Einwohnerzahl macht Änderung notwendig - Damit rückt auch Verkleinerung des Parlaments näher
Dresden. Zur Landtagswahl im Jahr 2014 könnte sich die sächsische Wahlkreiskarte in völlig neuer Form präsentieren. Der am Mittwoch veröffentlichte Bericht der Wahlkreis-Kommission schlägt als eine von drei Möglichkeiten die Einteilung in 45 Wahlkreise vor. Derzeit sind es 60. Eine weitere Variante stellt Regierung und Landtag 50 Wahlkreise zur Auswahl.
Sollte das Parlament einer solchen Empfehlung folgen, wäre eine Verminderung der Zahl der Mandatsträger die logische Konsequenz. Denn der Landtag setzt sich im Prinzip jeweils zur Hälfte aus Direktkandidaten aus den Wahlkreisen und den Listenkandidaten zusammen. Nach der Verkleinerung der Anzahl der Wahlkreise käme man somit auf 90 bis 100 Abgeordnete. Derzeit sind es 132. Eine Kommission hielt schon vor vier Jahren 81 Abgeordnete für ausreichend. Eine Absenkung auf 100 Parlamentarier galt bei Spitzenpolitikern von CDU, FDP und Linken lange als konsensfähig.
"Die Größe des Parlaments sollte sich an der demografischen Entwicklung orientieren", kommentierte Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) den von ihm in Auftrag gegebenen Bericht der Kommission. CDU-Fraktionschef Steffen Flath, der mit seinen Vorstößen zur Verkleinerung zuletzt am Widerstand der jüngeren Abgeordneten der Union gescheitert war, will an seinen Plänen festhalten. Für eine Verkleinerung ist eine Verfassungsänderung erforderlich.
Einen Neuzuschnitt der Wahlkreise macht die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung erforderlich. Während Wahlkreise im ländlichen Raum wie in der Oberlausitz im Vergleich zum Jahr 2004 über 30 Prozent ihrer Einwohner einbüßten, wuchs die Bevölkerung in Wahlkreisen in Leipzig und Dresden zwischen 30 und 37 Prozent. Abweichungen von mehr als 25 Prozent zwingen den Gesetzgeber zu Neuabgrenzungen. So schlägt die Kommission vor, die Zahl der Wahlkreise im Kreis Görlitz von fünf auf vier zu reduzieren. Auch die Stadt Chemnitz soll einen Kreis abgeben und die verbleibenden drei neu zuschneiden. Im Falle einer Kürzung auf 45 Wahlkreise würden durchschnittlich 89.406 Menschen in einem Wahlkreis wohnen. Die Vorschläge der Kommission müssen jetzt von der Regierung beraten und in einem Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt werden.