Hündin Luna wurde als Welpe angeschossen und schwer verletzt, hier mit Frauchen Ines Kind.
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Schüsse auf Haustiere - Verdächtiger vor Gericht
In Kattnitz bei Döbeln treibt ein Schütze sein Unwesen
Chemnitz/Kattnitz. Geht es um ein Weihnachtsgeschenk für Bello und Minka, dann schauen Frauchen oder Herrchen oft nicht aufs Geld. Nach einer Umfrage unter Tierhaltern stehen nicht nur Pullis in Trendfarben und schicke Halsbänder weit oben in der Liste tierischer Weihnachtspräsente. Kaschmirdecken mit dem Monogramm des geliebten Vierbeiners sind in. Auch originalgetreue Sylter Strandkörbe im Mini-Format gehören zu den Rennern. Preis: schlappe 600 Euro.
Auch Ines Kind liebt ihre Hunde unendlich. Doch die 42-Jährige aus Kattnitz bei Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) sorgt sich nicht um ein Geschenk. Sie streitet vielmehr vor Gericht um Wiedergutmachung, für das, was ihren beiden Hunden im Alter von elf Wochen angetan wurde. Am Mittwoch stand sie dazu als Zeugin zum zweiten Mal in einem Gericht ihrem Nachbarn gegenüber.
Er ist angeklagt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Mit einer Luftdruckwaffe soll der Mann am 28. März 2010 die Mischlingswelpen Luna und Kira beschossen und schwer verletzt haben. Die 4,5 Millimeter starken Diabolos mussten in der Tierklinik Dresden operativ entfernt werden. Das Amtsgericht Döbeln verurteilte den 63-Jährigen im Juli zu einer Geldstrafe von 7200 Euro und zur Erstattung der fast 3600 Euro Arztkosten. Nach dem Strafgesetzbuch sind für solche Fälle bis zu drei Jahre Haft möglich. Der Angeklagte, Chef von zwei Kinderheimen, legte Berufung ein. Deshalb wird der Fall am Landgericht Chemnitz neu verhandelt.
Der Angeklagte bestreitet alles
Der Angeklagte beteuerte, er habe "keinerlei Kenntnis" von dem Vorfall. Er habe zur Tatzeit an besagtem Sonntag geschlafen und erst von dem Geschehen erfahren, als zwei Polizisten an seiner Tür klingelten. Zeugen hat er nicht. Seine Freundin war zu dieser Zeit allein auf Sonntagsspaziergang.
Auch Ines Kind hat den Nachbarn nicht schießen sehen, auch keinen Schuss habe sie gehört, es sei stürmisch gewesen. Dafür habe sie von einer Sekunde zur anderen das markerschütternde Jaulen ihrer Welpen vernommen und gesehen, wie sie sich von Nachbars Grundstück bis zu ihrem Hof schleppten, berichtete sie. "Wer soll es denn sonst gewesen sein?"
Sie steht mit ihrer Vermutung nicht allein. Auch Evelin Schott ist zusammen mit anderen Kattnitzern ins Gericht gekommen. Ihr Kater Strolch, ein Sieben-Kilo-Prachtexemplar, in dem zur Hälfte ein Norwegischer Waldkater steckt, zog bis zum Herbst 2009 unbedarft große Runden durch den Ort. "Auf einmal war er total schreckhaft, ging im Winter gar nicht mehr raus und danach blieb er nur noch auf unserem Grundstück." Lange habe sie sich sein Verhalten nicht erklären können, bis ein Tierarzt beim Röntgen ein 4,5-Millimeter-Diabolo entdeckte, das im Oberschenkel verwachsen war. Evelin Schott erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Doch die Ermittlungen verliefen im Sande. Auch sie hat den Angeklagten in Verdacht und wird darin von einem weiteren Vorfall bestärkt. 2007 soll eine heute 78-jährige Dorfbewohnerin gegen 22 Uhr mit ihrem Hund Gassi gewesen sein. Er war nicht angeleint und verschwand auf das Grundstück des Mannes hinter einem Busch. Dann habe sie einen Schuss und das Jaulen ihres Hundes gehört. Aus Angst vor dem Nachbarn, der mit niemandem im Ort Kontakt pflegen soll, habe die alte Dame nie Anzeige erstattet.
Prozess geht in neue Runde
Richter Thomas Nitzsche veranlasste auf dem Grundstück des Angeklagten eine Schießprobe mit dessen sichergestellter Pistole, um herauszufinden, ob man den Schuss hätte hören müssen. Doch das Experiment schlug fehl. Die seinerzeit beschlagnahmte Gaspatrone war leer und Ersatz so schnell nicht zu beschaffen. Der Richter gab deshalb zwei Sachverständigengutachten in Auftrag. Das eine soll klären, ob mit einer Luftdruckpistole wie der vom Angeklagten Tiere so schwer verletzt werden können wie die Welpen. Das zweite soll die Frage beantworten, ob man die Schüsse angesichts der damaligen Witterungsverhältnisse auf weniger als 100 Meter Entfernung hätte hören müssen.
Da der Prozess nicht innerhalb der gebotenen Fristen fortgesetzt werden kann, wird er im neuen Jahr, in dritter Auflage komplett von vorn aufgerollt.