Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat friedliche Sitzblockaden gegen Neonazis verteidigt und vor einer Kriminalisierung gewarnt. Foto: dapd
Thierse warnt vor Kriminalisierung von Sitzblockaden gegen Neonazis
Thierse: Sitzblockaden sind nach dem Grundgesetz zulässig und geschützt
Dresden (dapd-lsc). Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat friedliche Sitzblockaden gegen Neonazis verteidigt und vor einer Kriminalisierung gewarnt. Gewaltfreier, ziviler Ungehorsam dürfe in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht kriminalisiert und als linksextremistisch diskreditiert werden, schrieb Thierse in einem Beitrag für die "Sächsische Zeitung" (Dienstagausgabe). Sitzblockaden seien nach dem Grundgesetz zulässig und geschützt. Kriminalisierungsversuche in der Vergangenheit hätten dazu beigetragen, dass sich Neonazis "ungehindert ausbreiten konnten".
Deren Aufmärsche in Dresden seien binnen weniger Jahre zum größten Neonazitreffen Europas geworden. In Dresden versuchen Neonazis seit Jahren, das Gedenken an die Bombardierung der Stadt am 13. Februar 1945 für ihre politischen Zwecke zu nutzen. Sachsen Innenminister Markus Ulbig (CDU) lehnt Blockaden als Protestform strikt ab.
dapd
11:38 Uhr
hkremss: @Matthias1: Es tut mir sehr leid, dass Sie sich ertappt fühlen.
11:20 Uhr
Matthias1: @hkremss: Wenn Sie lesen könnten, hätten Sie sich den Kommentar sparen können. Ich habe bezogen auf Frau Jähnigen auch nur von der drohenden Aufhebung der Immunität geschrieben - dass erst danach Anklage erhoben und ggf eine Verurteilung erfolgen kann, liegt auf der Hand. Allerdings haben die Gerichte in ähnlichen Fällen bisher durchaus verurteilt. Nur deshalb können die Staatsanwaltschaften ja auch einen hinreichenden Tatverdacht bejahen und den Antrag auf Aufhebung der Immunität beantragen.
Ein sachlicherer Ton stünde Ihnen besser - vor allem, wenn Sie permanent Aussagen anderer Kommentatoren manipulativ missverstehen, um dann entweder Binsenweisheiten oder gelegentlich auch wieder manipulierte Unwahrheiten von sich zu geben.
10:26 Uhr
hkremss: @Matthias1: Was Sie behaupten, entspricht (wieder) nicht den Tatsachen. Bei Frau Jähnigen hat überhaupt kein Gericht irgendwas entschieden. Bis jetzt geht es nur um die Aufhebung der Immunität. Und selbst über die ist noch nicht entschieden. Die Staatsanwaltschaft ist nur Ermittlungsbehörde. Informieren Sie sich!
08:37 Uhr
ChemB: Politiker ... sollen sie doch das GG ändern und rechte Demos verbieten. Dann würde auch die Polizei nicht ständig ins Kreuzfeuer geraten, weil sie eine genehmigte Demo gegen Blockadestörer verteidigen muss. Ach nee machen wir ja nicht, wir schüren nur lieber den Kampf auf der Straße, damit das Volk wieder abgelenkt ist.
17:05 Uhr
Matthias1: Wenn der hier beschworene "mündige Bürger" das tut, wozu ihn dieser "mündige Thierse" hier auffordert, dann wird er erleben, dass er unter anderem auch strafmündig ist und sich vor dem Gericht für die rechtswidrige Blockade rechtmäßiger Versammlungen wird verantworten müssen. Und das ist auch gut so!