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"Wir haben Urteil des Landgerichts nicht verstanden"

Korruptionsskandal bei Leipziger Wasserwerken wird neu aufgerollt

Karlsruhe/Leipzig (dapd-lsc). Der millionenschwere Korruptionsskandal um den ehemaligen Chef der Kommunalen Wasserwerke Leipzig, Klaus Heininger, wird neu aufgerollt. Eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden werde sich mit der Sache befassen müssen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Er hob das Urteil des Landgerichts Leipzig auf, das Heininger zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und elf Monaten verurteilt hatte.

Das Landgericht habe bei seiner Entscheidung wichtige Sachverhalte nicht ausreichend berücksichtigt, begründete der BGH seinen Spruch. Vor allem kritisierte der BGH, dass die Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richter Carsten Nickel die Anklage gegen Heininger nur teilweise zugelassen habe. Weil die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung die Original-Leasingverträge in englischer Sprache beifügte, sah das Gericht einen Verstoß gegen das Gerichtsverfassungsgesetz. Da Gerichtssprache Deutsch sei, sei dieser Teil der Anklage nicht zuzulassen.

Dieser Rechtsauffassung traten die Karlsruher Richter entgegen. Für die Wirksamkeit der Anklage genüge es, wenn diese in ihren wesentlichen Teilen in deutscher Sprache abgefasst sei. Es sei lediglich darauf zu achten, dass der Verfahrensgegenstand ausreichend umgrenzt sei, damit der Angeklagte den ihm gemachten Tatvorwurf erkennen könne. Da das Landgericht Leipzig dies rechtsfehlerhaft anders beurteilt hatte, war die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Dresden erfolgreich.

Die Stadt Leipzig nimmt die Entscheidung des BGH nach eigenen Angaben "mit Genugtuung" zur Kenntnis. "Wir haben in Leipzig das Urteil und die Vorgehensweise des Landgerichts nicht verstanden", sagte Stadtsprecher Matthias Hasberg auf dapd-Anfrage.

Heininger soll den Wasserwerken einen Schaden von bis zu 290 Millionen Euro zugefügt haben. Er war vom Landgericht Leipzig wegen Untreue, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung zu vier Jahren und elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Vor dem Dresdner Gericht könnte die Bestrafung deutlich höher ausfallen, weil weitere Untreuevorwürfe hinzukommen dürften.

dapd

 
erschienen am 09.11.2011
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