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Zeitschrift: Ehemaliger Stasi-Mitarbeiter in Aufarbeitungsstiftung
Stiftung Sächsische Gedenkstätten kritisiert Mängel bei Stasi-Überprüfung
Berlin/Dresden (dapd-lsc). Ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter arbeitet seit Jahren bei einer Einrichtung zur Aufarbeitung des SED-Unrechts. Das berichtete die Zeitschrift "Super-Illu" am Donnerstag vorab. Beschäftigt ist der einstige Hauptamtliche der DDR-Staatssicherheit bei der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft. Der ehemalige Wachsoldat der Stasi wurde bei einer Überprüfung der Stiftung enttarnt, wie der Geschäftsführer der Stiftung, Siegfried Reiprich, der Zeitschrift bestätigte.
Die Stiftung verwaltet wichtige Stätten politischer Verfolgung unter der einstigen SED-Diktatur wie das berüchtigte DDR-Gefängnis Bautzen oder das einstige sowjetische "Speziallager" Torgau. Reiprich sagte der Zeitschrift, eine seit Herbst 2010 laufende Stasi-Überprüfung der Mitarbeiter der Stiftung sei jetzt abgeschlossen. Danach habe der jetzt enttarnte Mitarbeiter im Jahr 1988 aktiven Wehrdienst als "Dienst auf Zeit" bei der Wach- und Sicherungseinheit der Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit in Dresden geleistet.
Nach der Dienstlaufbahnordnung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und gemäß Paragraf 6 des Stasiunterlagengesetzes sei der Betroffene damit eindeutig hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS gewesen, sagte Reiprich der "Super-Illu". Der Mann sei laut Auskunft der Stasi-Unterlagenbehörde im Wachdienst im Gebäude der damaligen Dresdner Bezirksverwaltung der Staatssicherheit eingesetzt gewesen. In dem Haus wurden in der DDR mehr als 10.000 politische Häftlinge inhaftiert. Pikanterweise ist das Gebäude in der Bautzner Straße in Dresden heute eine der Gedenkstätten, die von der Stiftung finanziell gefördert werden.
Reiprich sprach angesichts der Enthüllung von einem erheblichen Vertrauensbruch. Auch wenn für den Betroffenen vielleicht spräche, dass er damals nur für wenige Wochen MfS-Angehöriger war, hätte er dieses bei seiner Einstellung im Jahr 2000 und bei einer früheren Einstellung bei einem öffentlichen Arbeitgeber angeben müssen. Er habe dies aber bewusst unterlassen. Ein solcher Vertrauensbruch könne nicht ohne Folgen bleiben, sagte Reiprich.
Nach einer Einzelfallprüfung strebe die Stiftung eine einvernehmliche Lösung an. Sie dürfe keine Zumutung für die Opfer sein, müsse aber verhältnismäßig bleiben, sagte Reiprich der Zeitschrift. "Schwer vorstellbar ist ein Verbleib in der Stiftung, eine gute Lösung könnte eine Versetzung oder Umsetzung sein." Der Mitarbeiter sei damit grundsätzlich einverstanden.
Der neue Fall einer jahrelang verheimlichten Stasi-Mitarbeit belege, dass die Stasi-Überprüfung "selbst in so sensiblen Bereichen" mangelhaft verlaufen sei, sagte der ehemalige DDR-Bürgerrechtler Reiprich.
dapd