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Direkthilfen bis 1500 Euro werden nicht auf "Hartz IV" angerechnet

Das gilt auch für Mittel aus Programmen zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden

Dresden (ddp-lsc). Bei den vom Augusthochwasser betroffenen Empfängern von "Hartz IV" werden Direkthilfen von maximal 1500 Euro nicht auf staatliche Transferleistungen angerechnet. Das sagte Sozialministerin Christine Clauß (CDU) am Freitag in Dresden. Das gelte auch für Mittel aus Programmen zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden. "Natürlich dürften keine Sanierungen vorgenommen werden, die das Gebäude in einen besseren Zustand versetzen als vorher", fügte Clauß hinzu.

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) hatten sich auf die bis Jahresende geltende Regelung verständigt.

ddp

 
erschienen am 03.09.2010
 
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