Thema des Tages
Hauptverfahren gegen Neonazis vom "Sturm 34" eröffnet
Oberlandesgericht Dresden stuft rechtsextreme Kameradschaft als kriminelle Vereinigung ein
Dresden/Mittweida. Das Oberlandesgericht Dresden hat das Hauptverfahren gegen elf Angehörige der verbotenen rechtsextremen Kameradschaft "Sturm 34" aus dem sächsischen Mittweida neu eröffnet. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag in Dresden mitteilte, wird ihnen jetzt auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte im November 2007 beim Landgericht Dresden den elf Angeklagten neben mehreren Taten wie gefährlicher Körperverletzung auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.


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