Thema des Tages

Verfassungsrichter kippen Hartz IV-Regelungen

Von der Leyen betont soziale Tragweite des Urteils


Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Hartz-IV-Leistungen für verfassungswidrig erklärt. Dem in Karlsruhe verkündeten Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis zum Jahresende die Leistungen neu fassen und für Kinder grundsätzlich neu berechnen. Schon bis dahin können Hilfebedürftige ergänzende Leistungen beanspruchen, wenn dies für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist.

Foto: Sascha Schuermann

Die Hartz-IV-Sätze verstoßen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz und müssen bis zum Jahresende neu berechnet werden. Nach dem Richterspruch aus Karlsruhe kündigte die Bundesregierung rasche Korrekturen an. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) betonte am Abend die soziale Tragweite des Urteils.Die Sozialverbände sprachen von einer "schallenden Ohrfeige" für die Politik und forderten eine schnelle Erhöhung der Hartz-IV-Sätze vor allem für Kinder.

Der Gesetzgeber muss dem Urteil zufolge bis zum Jahresende die Hartz-IV-Leistungen neu fassen und für Kinder grundsätzlich neu berechnen. Die Verfassungsrichter machten dabei keine Vorgaben über die Höhe der Leistungen, bemängelten aber deren pauschale Festsetzung. Rückwirkend höhere Leistungen für die knapp sieben Millionen Betroffenen lehnte das Gericht ab.

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten. Die gegenwärtigen Sätze seien aber "nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden". Die gegenwärtigen Hartz-IV-Leistungen gehen von einer "Eckregelleistung" von 359 Euro aus. Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bekommen davon 70 Prozent (251 Euro), jüngere Kinder 60 Prozent (215 Euro). Hinzu kommen Ausgaben für eine "angemessene" Unterkunft und Heizung und gegebenenfalls "Mehrbedarfszuschläge", etwa für Alleinerziehende.

Besonders scharf rügte das Bundesverfassungsgericht die Leistungen für die rund 1,7 Millionen betroffenen Kinder. So gehörten Ausgaben für Schulsachen "zum existenziellen Bedarf eines Kindes", blieben bislang aber unberücksichtigt.

Das Gericht habe in seinem Urteil neben dem "körperlichen Existenzminimum" auch die Bedeutung von gesellschaftlicher Teilhabe und sozialen Beziehungen unterstrichen, sagte von der Leyen im ZDF-"heute-journal". "Das gehört für das Gericht und für uns alle hier im Staat zum Existenzminimum hinzu."

Die geforderten Neuregelungen müssten nicht zwangsläufig durch Geldleistungen gewährleistet werden, sondern könnten auch in Dienst- oder Sachleistungen erbracht werden, sagte die Ministerin. Als Beispiele nannte sie Materialien für die Schule, oder Nachhilfe für die Kinder, deren Eltern ihnen in einem bestimmten Fach nicht helfen können. Inwiefern mit dem Urteil höhere Kosten für den Staat entstehen und wie diese bezahlt werden könnten, dazu wollte sich von der Leyen nicht äußern.


Erschienen am 09.02.2010


OA News
OA ist ein Online-PR & Social Media News Portal für effiziente Öffentlichkeits- und Pressearbeit.
Fußball-Tippspiel Top11
Die neue Fußball-Saison hat begonnen - und mit ihr eine neue Runde des Tippspiels Top 11. Hier können Sie wieder Ihre Tipps abgeben. Registrieren Sie sich bei freiepresse.de. Es winken Preise für die Gewinner jeder Tipprunde! Hauptpreis ist eine Reise zu einem Champions-League-Spiel.
Webtipps
Große Auswahl an Räuchermännchen, Nussknackern und Weihnachtspyramiden
Das Tourismusportal für das Erzgebirge.
Große Auswahl an Räuchermännchen, Nussknackern und Weihnachtspyramiden
Das Tourismusportal für das Vogtland.
Das Tourismusportal für das Vogtland.
Das Tourismusportal für das Erzgebirge.

Shop-Tipp

ASP

ASP loten die Tiefen menschlicher Emotionen und Vorstellungskraft ...
zum Ticket mehr
01.10.2010, Dresden

Shop-Tipp

Puhdys

Das DOPPEL-LIVE-ALBUM in einem 8-seitigen, gestanzten ...
zum Artikel mehr
Shop-Tipp

Euromünzensatz Finnland 2009

Der Kursmünzensatz enthält die 8 Münzen von 1 Cent ...
zum Artikel mehr