Im Fall der "Dönerbuden"-Morde hat ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe Haftbefehl gegen die Beschuldigte Beate Z. erlassen. Im Fall der "Dönerbuden"-Morde hat ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe Haftbefehl gegen die Beschuldigte Beate Z. erlassen.

Foto: dapd

Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Beate Z.

Vorwurf: Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund"

Berlin/Zwickau/Karlsruhe  Im Fall der "Dönerbuden"-Morde hat ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe Haftbefehl gegen die Beschuldigte Beate Z. erlassen. Der Ermittlungsrichter habe auf Antrag der Bundesanwaltschaft "Haftbefehl gegen die Brandstifterin von Zwickau wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung 'Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)'" erlassen, hieß es am Sonntagabend auf der Website des Generalbundesanwalts.

Die Beschuldigte sei "dringend verdächtig, im Jahr 1998 gemeinsam mit den am 4. November 2011 verstorbenen Uwe B. und Uwe M. eine rechtsextremistische Gruppierung gegründet zu haben, die sich zuletzt als 'Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)' bezeichnete", hieß es in der Erklärung weiter. Im Jahr 2007 soll sich der am Sonntag festgenommene Verdächtige Holger G. der Organisation angeschlossen haben.

Z. werde "darüber hinaus vorgeworfen, am 4. November 2011 die Wohnung in Eisenach, die sie zuletzt gemeinsam mit den verstorbenen 'NSU'-Mitgliedern Uwe B. und Uwe. M. bewohnt hatte, in Brand gesetzt zu haben", um "Beweismittel zu vernichten" und "ihre Beteiligung an der 'NSU' und die Gewalttaten der terroristischen Vereinigung zu verdecken", hieß es in der Mitteilung weiter. Außerdem werde gegen Z. weiter wegen einer möglichen Tatbeteiligung an den sogenannten Dönerbuden-Morden ermittelt.

 
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erschienen am 13.11.2011
 
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