Die Minus-Menschen aus dem Osten
Sind Bürger aus den neuen Ländern eigener Volksstamm? Prozess um Notiz auf einer Bewerbung
Stuttgart/Chemnitz. Buchhalterin Gabriela S. ist "Ossi". Sie steht zu ihrer ostdeutschen Vergangenheit. "Nur: Ich lass mich nicht bewerten", sagt sie. Nicht als "Minus-Ossi".
Die 48-Jährige hatte sich im Sommer 2009 bei einer Stuttgarter Fensterbau-Firma um einen Job beworben. Als sie ihre Unterlagen mit der Absage las, traute sie ihren Augen nicht. An zwei Stellen entdeckte sie ein "DDR", und bei den Lebensdaten war "(-) Ossi" vermerkt. "Am schlimmsten war dieses Minus, was ich total auf mich als Person bezogen habe."
Minus-Ossis. Minus-Menschen. Zwanzig Jahre nach dem Mauerfall müssen sich Ostdeutsche noch immer überlegen, wie viel Vergangenheit sie in ihre Bewerbungsmappe einfließen lassen. Was ist ein Hochschulzeugnis wert, auf dem Einsen und Zweien stehen, aber im Titel "Karl-Marx-Universität Leipzig" zu lesen ist? Sieht nicht gut aus für den, der um eine Professur kandidiert. Können Ostdeutsche guten Gewissens Zeugnisse vorzeigen, die beste Noten und auch eine Eins in Staatsbürgerkunde ausweisen? Schreiben sie nicht besser nur "Oberschule Berlin" statt "Polytechnische Oberschule Ernst Thälmann"?
Vergangenheit weglassen reicht nicht
Am besten scheint: Die Vergangenheit weglassen. Auf Meriten von einst verzichten! Keine Auszeichnungen. Nicht Herder-Medaille, nicht Lessing-Medaille, nicht Abzeichen für gutes Wissen. Könnte alles missverstanden werden. Die Ehrennadel der Gesellschaft für deutsch sowjetische Freundschaft - bloß nicht erwähnen! Auch wenn unter anderen jene sie erhielten, die ihre Russischkenntnisse bei Treffen mit Sowjetsoldaten testen wollten. Wegzulassen ist unbedingt auch die Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Sport und Technik. Das war die paramilitärische Jugendorganisation, die zur Militarisierung der Gesellschaft der DDR beitrug. Richtig. So steht es bei Wikipedia. Dass viele Mitglied wurden, weil sie da nahezu kostenlos die Fahrschulprüfung ablegen konnten, steht nirgendwo.
Doch nicht nur Meriten von einst bringen garantiert Minuspunkte. Auch wenn Ost-Menschen alles weglassen, und wenn sie seit Jahren schon im Westen leben, in Schwaben etwa, wie Buchhalterin S., lauert eine Falle. Die Herkunft. Diese wurde Gabriela S., die aus Ostberlin stammt, aber seit 1988 in der Nähe von Stuttgart wohnt, zum Verhängnis. Sie war ausgereist, noch vor der Wende, trug also sogar Widerstandsgeist in sich. Sie hat im Westen ihren Freundeskreis, ihr Lebenspartner ist Schwabe, und ihre schwäbischen Maultaschen schmecken. Ja, sie wird sogar mit ihren Schwäbisch-Kenntnissen zitiert: "'Gsälz' heißt Marmelade, 'Grombiere' Kartoffel. 'Adele' heißt Auf Wiedersehen!" Doch es wurde aus ihr kein normaler Mensch. Der Firmenchef bewertet sie als "(-) Ossi".
Gütliche Einigung gescheitert
Sie wollte eine gütliche Einigung. Doch nachdem die Schlichtung gescheitert ist, wollen es die Buchhalterin und ihr Anwalt Wolfgang Nau aus Kirchheim grundsätzlich wissen. Sie klagen auf Schmerzensgeld in Höhe von drei Monatsgehältern zu je 1600 Euro. Es liege ein klarer Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Das auch Antidiskriminierungsgesetz genannte Regelwerk soll Benachteiligungen aus Gründen der "Rasse", der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern.
"Wenn ich einem Mandanten helfen will, suche ich nach schlüssigen Argumenten", beschreibt Nau. "Ethnische Herkunft" waren die Worte im Gesetz, mit denen Nau glaubt, dass seine Mandantin heute vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht Recht bekommen wird. Seine Strategie: Er will feststellen lassen, dass Ostdeutsche eine eigene Volksgruppe sind, eine Ethnie, und dass seine Mandatin benachteiligt wurde, weil sie dieser Gruppe angehört. Der Anwalt stellt klar, dass er keinen neuen Keil zwischen Ost und West treiben will. Es liege ihm auch fern, zu sagen, ehemalige DDR-Bürger seien ein eigenes Völkchen. Er will nur die juristische Feststellung als Konstrukt nutzen, damit der Mandantin Gerechtigkeit widerfährt.
Er verlässt sich nicht nur auf das Antidiskriminierungsgesetz, sondern stützt sich auch auf Paragraf 33 im Grundgesetz. "Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten", heißt es dort. "Den Paragrafen hat man wahrscheinlich geschrieben, weil man in der jungen Bundesrepublik fürchtete, dass etwa ein Bayer in Hamburg benachteiligt werden könnte. An Benachteiligung von Ostdeutschen im Westen hatte niemand gedacht."
Die Sache, die seiner Mandantin geschehen sei, müsse man einmal vom "Empfängerhorizont" aus sehen. "Stellen Sie sich vor, ein Bayer bewirbt sich in Köln und bekommt sein Schreiben zurück mit einem "(-) Bayer". Oder man stelle sich in Berlin ein "(-) Türke" vor.
Nau meint, der Fall seiner Mandantin sei "nur die Spitze eines Eisberges". Zwar sei kaum eine Firma so ungeschickt wie der Fensterbaubetrieb, die Abneigung schriftlich festzuhalten und den Betroffenen noch zuzusenden. "Aber viele Firmenchefs im Westen sehen ,Minus-Ossis'."
Der Anwalt führt einige Punkte auf, die die Richter von der Theorie der ostdeutschen Ethnie überzeugen können. DDR-Bürger haben in einem eigenen Staatsgebiet gelebt, Ostdeutsche grenzen sich durch Gebräuche und Sitten, wie etwa der Jugendweihe, vom Westen ab. Es gebe sprachliche Eigenheiten, zu denen der Gebrauch von Wörtern zählt wie "der Broiler" oder "die Stasi". Schließlich seien Ostdeutsche geprägt durch die langjährige Ausrichtung ihres Landes nach Osteuropa. "Ostdeutsche waren uns 1989 ferner als Süditaliener", gesteht Nau, der nicht zuletzt ein bestimmtes Zusammengehörigkeitsgefühl Ostdeutscher anführt.
Spezifische Geschichte und kulturelle Standards
Die Chancen auf Erfolg stehen "zwischen Null bis 100 Prozent", sagt Nau. Denn auf die Frage, was eine Ethnie sei, bekomme man 20 Antworten, frage man zehn Fachleute. Der Jurist Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht an der Universität Bremen, argumentiert ähnlich wie Nau. "Menschen aus den neuen Ländern haben ihre spezifische Geschichte, sie haben spezifische kulturelle Standards, Verhaltensweisen auch im Alltag, die man so im Westen nicht findet. Sie sind typischerweise etwas bescheidener."
Anders als Däubler ist Wolfgang Kaschuba Ethnologe. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Europäische Ethnologie an der Humboldt-Universität Berlin. Er ärgert sich nicht nur, dass Juristen wieder einmal über eine kulturelle Frage entscheiden sollen, sondern bewertet die Sache auch anders. 50 Jahre reichten nicht zur Herausbildung einer Ethnie. Überhaupt sei die Zuordnung zu einer Volksgruppe in der Vergangenheit immer komplexer, immer schwieriger geworden. "Fühlt man sich als Türke oder als Deutscher oder als Deutsch-Türke?", zeigt der Wissenschaftler das Problem auf. Fühlen sich Sachsen zuvorderst als Sachsen, Ostdeutsche oder Deutsche? Natürlich gebe es gemeinsame Erfahrungen der DDR-Bürger, die prägend gewesen sind für zwei, drei Generationen. Diese Erfahrungen seien sicher auch verbindend. "Sie sind aber nicht so homogen, dass man sagen könnte: Daraus entsteht nun quasi eine ethnische Identität", meint der Wissenschaftler.
Lebensweg und Lebensleistung als minderwertig eingestuft
Das "(-) Ossi" kann man aus seiner Sicht verschieden bewerten. Erstens könnte der Arbeitgeber meinen, Ostdeutsche hätten Eigenschaften, die in seiner Firma unerwünscht sind. Zweitens kann er als negativ empfunden und registriert haben, dass da etwas Fremdes kommen könnte, was er ablehnt. Drittens könne das "(-) Ossi" bedeuten, dass West-Arbeitgeber bei ostdeutscher Herkunft Bildungsdefizite vermuten, eine geringere Schulbildung, vom sozialistischen Kollektivgeist beeinflusste Berufserfahrungen. "Doch wie man es dreht", sagt Kaschuba, "mit dieser Bemerkung werden Lebensweg und Lebensleistung als minderwertig stigmatisiert".
Übrigens: Dem Chef der Fensterbaufirma ist weniger die Randbemerkung peinlich - sondern dass sie verschickt wurde. Die Notiz sei "unglücklich" gewesen. "Keine Frage - das war ein Fehler von uns, dass diese interne Notiz, die da drauf kam, das Haus verlassen hat", wird Andreas R. zitiert.
Er hätte Chancen gehabt zur Aussöhnung mit Gabriela S. speziell und den "Minus-Ossis" allgemein. Doch - wohl unbewusst - gießt er noch einmal Öl ins Feuer. "Einen großen Gefallen tut die Dame sich und allen ostdeutschen Deutschen sicher damit nicht, wenn sie hier solche Aktionen fährt." So sagt der "süddeutsche Deutsche" .