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Befugnisse gehen vorübergehend an Böhrnsen über
Nach dem Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler muss nun bis zum 30. Juni die Bundesversammlung zusammentreten, um einen Nachfolger zu wählen. In Artikel 54 des Grundgesetzes heißt es dazu: "Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig...
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