Nach dem Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler muss nun bis zum 30. Juni die Bundesversammlung zusammentreten, um einen Nachfolger zu wählen. Die Befugnisse des Präsidenten gehen vorübergehend auf den Bundesratspräsidenten Jens Böhrnsen über.
Nach dem Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler muss nun bis zum 30. Juni die Bundesversammlung zusammentreten, um einen Nachfolger zu wählen. Die Befugnisse des Präsidenten gehen vorübergehend auf den Bundesratspräsidenten Jens Böhrnsen über. Bild: Philipp Guelland
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Nachfolger muss bis zum 30. Juni gewählt werden

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Befugnisse gehen vorübergehend an Böhrnsen über

Nach dem Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler muss nun bis zum 30. Juni die Bundesversammlung zusammentreten, um einen Nachfolger zu wählen. In Artikel 54 des Grundgesetzes heißt es dazu: "Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig...
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