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Rechtsextreme quälten wehrloses Nachbarskind

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Für Misshandlungen eines Behinderten, der für sie "vergast gehörte", kamen zwei Männer mit Bewährungsstrafen davon.


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2323 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    29.03.2015

    Gleichgültig, welche Rolle der Vater gespielt hat, das begangene Verbrechen der beiden Männer wird dadurch nicht geringer.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    29.03.2015

    @Zugereiste: „Aber ist mir auch gleich. Meinethalben ist der Vater ein Heiliger.“

    Niemand behauptet, dass der Vater ein Heiliger sei. Ich weiß nur, dass ich nicht genug über den Sachverhalt weiß, um mir solch ein Urteil zu erlauben.

  • 0
    1
    gelöschter Nutzer
    27.03.2015

    @Zugereiste: „Genauso wie Sie!“

    Wo habe ich behauptet, das zu wissen? Ich habe lediglich Ihre Behauptung in Frage gestellt.

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    27.03.2015

    @Peka: Eben drum ist die Rolle des Vaters zweifelhaft. Selbst wenn die Prügler ihn mit dem Tode bedroht hätten: Meinen Sie nicht, dass auch das bei Gericht hätte herauskommen müssen? Denn es ist ein Unterschied, ob man sagt "ich konnte nichts gegen sie ausrichten" oder "ich hatte Todesangst, denn es gab konkrete Drohungen gegen mich/uns". Und auch das hätte in der Presse gestanden, denn nichts ist besser als eine reißerische Schlagzeile. Und das wäre sie gewesen.

    Aber ist mir auch gleich. Meinethalben ist der Vater ein Heiliger. Mir tun nur die Kinder leid, die einen solchen Vater haben.

  • 0
    1
    gelöschter Nutzer
    27.03.2015

    @Zugereiste, es gibt genug Beispiele in den Medien, wo Unterlassungen der Beamten offen zur Sprache kommen. Das ist heute kein Tabuthema mehr. Der Grund ist sicher ein anderer. Der Vater wird von den beiden Männern mit dem Tode bedroht worden sein für den Fall, dass er zur Polizei geht. Natürlich steht auch das nicht im Text, aber jeder vernünftig denkende Mensch weiß doch, wie dieses Gesocks tickt.

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    27.03.2015

    @Pedroleum: Genauso wie Sie! Allerdings steht im Text auch folgende Passage, die zumindest über das Verhalten des Vaters nachdenklich macht:
    "Als der Vater schilderte, sein Sohn sei eine Stunde lang geschlagen worden, fragte die Richterin ungläubig: "Wie hat er das überlebt?" Das habe er sich auch gefragt, sagte Vater Norbert O. Warum er nie einschritt? "Gegen die hatte ich keine Chance", sagte der Mann, der laut seiner älteren Tochter selbst Opfer von Prügelattacken wurde."

    Offenbar war er ja da bei bei den "Prügelattacken" - im Plural!
    Ich glaube ihm sofort, dass er gegen zwei aggressive Prügler nichts ausrichten kann, was ich ihm aber nicht glauben würde ist, dass er nicht gleich nach der ersten Attacke die Polizei hinzuziehen kann. Und glauben Sie mir: Hätte er das getan, hätte es in der Zeitung gestanden, denn eine Anzeige wegen Körperverletzung hätte im Gerichtssaal zur Sprache kommen müssen und daher auch hier im Text gestanden!

  • 0
    2
    gelöschter Nutzer
    27.03.2015

    @Zugereiste: „Weil das bestimmt im Text gestanden hätte, denn dann wäre zumindest das offensichtliche Nichtstun der Beamten zur Sprache gekommen.“

    Das bedeutet doch, dass Sie gar nicht wissen, was passiert ist, oder? Es geht aus dem Text nicht hervor, wie der Vater auf die Angriff reagiert hat, sondern nur wie das Verfahren ausgegangen ist und was die Begründung für das Urteil ist.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    27.03.2015

    @Pedroleum: Weil das bestimmt im Text gestanden hätte, denn dann wäre zumindest das offensichtliche Nichtstun der Beamten zur Sprache gekommen.

  • 0
    2
    gelöschter Nutzer
    26.03.2015

    @Zugereiste: „Um so unverständlicher, dass er nicht nach der ersten Attacke die Polizei eingeschaltet hat!“

    Woher wissen Sie, dass der Vater nach der ersten Attacke die Polizei nicht eingeschaltet hat? Ich kann in diesem Artikel nichts darüber finden.

  • 1
    6
    gelöschter Nutzer
    26.03.2015

    Übrigens würde mich mal interessieren, wie die Initiatoren von Pegida, z.B. Lutz Bachmann, diese Tat so wahrnehmen, ob sie es überhaupt als Verbrechen einstufen? Man wird es wohl leider nie erfahren.

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    26.03.2015

    @Peka: Um so unverständlicher, dass er nicht nach der ersten Attacke die Polizei eingeschaltet hat! Ich verstehe das Verhalten des Vaters auch nicht. - Was allerdings die Taten als solche natürlich in keiner Weise "besser" macht. Jedoch mag für die Kinder das Beispiel eines (schwachen), nicht handelnden Vaters traumatisierender sein als die eigentlichen Mißhandlungen, denn zu ihrem Vater schauen sie auf...

  • 1
    2
    gelöschter Nutzer
    26.03.2015

    Der Vater ist laut Aussage der Tochter selbst Opfer gewesen, hatte also keine Chance, einzugreifen und seinem behinderten Sohn zu helfen. Wieso soll er da auch auf die Anklagebank? Seit wann wird ein Opfer dafür bestraft, dass es in der Rolle des Opfers steckt?

  • 8
    2
    Freigeist14
    25.03.2015

    Für mich gehört der Vater auch auf die Anklagebank,falls er keine geminderte Schuldfähigkeit besitzt.Seine Kinder so im Stich zu lassen durch unterlassene Hilfeleistung wird die Kinder genau so schlimm traumatisiert haben,wie die physische Gewalt der beiden Verurteilten.Kein Vater,der seine Kinder liebt würde das hinnehmen!!!!

  • 1
    1
    gelöschter Nutzer
    25.03.2015

    In der SZ steht was von zwei misshandelten behinderten Kindern.
    Was stimmte denn nun?

  • 5
    0
    gelöschter Nutzer
    25.03.2015

    28 und 40 Jahre alt, das sind keine dummen Jungs mehr. Das sind verabscheuungswürdige Verbrecher. Und es ist ein verabscheuungswürdiges Urteil. Was hat denn der Staatsanwalt für eine Strafe gefordert ?Wenn er nicht in Berufung geht, muss man schon nach dessen Gesinnung fragen. Diese übergroße Milde gegenüber solchen Tätern hat nichts mit humaner Strafverfolgung zu tun. Sie ist ein Skandal.
    Übrigend: Auch wenn ich kein Vertreter der Todesstrafe bin und die Vertreter der "Todesstrafe für Kinderschänder" ablehne, es ist falsch, die hier Verurteilten mit denen gleich zu setzen. Die, die "Todesstrafe für Kinderschänder" fordern, stehen in diesem Fall nicht auf der Täterseite. Man sollte schon bisschen differenzieren.

  • 10
    4
    gelöschter Nutzer
    25.03.2015

    Und wieder werden Nazis in Sachsen von der Justiz geschont. Dieses Urteil trifft die Opfer ein zweites mal.
    Wenn die Richterin schon die Frage in den Raum stellt: "Wie hat er das überlebt?", war sie offenbar nicht gewillt diesen Sachverhalt zum Tathergang in ihren Urteil zu reflektieren. Die Frage geht auch an die Staatsanwaltschaft. Wird sie gegen das Urteil in Berufung gehen? Oder sind behinderte Menschen es nicht Wert, dass man ihnen Gerechtigkeit zu Teil werden läßt und ihre Würde ein zweites mal verletzt werden darf?
    Dieses Urteil ist ein Schandurteil!

  • 11
    2
    gelöschter Nutzer
    25.03.2015

    Das Urteil ist aus Sicht eines Außenstehenden deutlich zu milde. Zumahl die Richterin selbst schon passende Worte gefunden hat. Die Gründe für derartige Milde sind nicht nachvollziehbar. Fällt derartiges Täter-Klientel nicht oft durch Heckscheibenbeschriftungen ala "Todesstrafe für Kinderschänder" auf ? Warum werden solche Deppen nicht angemessen bestraft ? Warum widerspricht die Staatsanwaltschaft einem solchen gnädigen Urteil nicht ? Weitere ähnliche Straftaten in Zukunft verhindert man so sicherlich nicht. Im Gegenteil. Ein Sauerei sowas!

  • 5
    5
    gelöschter Nutzer
    25.03.2015

    Danke, Blackadder, da war ich nicht schnell genug :-)

  • 10
    3
    gelöschter Nutzer
    25.03.2015

    @f1234: Ihr Beispiel: "Im Januar 2013 verurteilt das Amtsgericht Dresden den 38 Jahre alten, nicht vorbestraften Familienvater zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten - ohne Bewährung. " - in der zweiten Instant ist er dann vor diesem Vorwurf freigesprochen worden, aber zunächst wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt und saß auch in Haft. Hier der Artikel dazu:

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/anti-nazi-demo-in-dresden-tim-h-von-landfriedensbruch-freigesprochen-a-1011722.html

    Wenn die Angeklagten mit Vokabular hantieren, wie "Sein Sohn "gehöre erschlagen oder vergast"" und dazu Landser hören, ist für mich der rechtsextreme Hintergrund eigentlich recht gut erkennbar, man muss ihn nur halt schon sehen WOLLEN.

  • 15
    0
    gelöschter Nutzer
    25.03.2015

    Rechtsextremismus her oder hin...
    Schlimm genug, dass diese Schläger mit Bewährungsstrafen davon kommen. Sie gehören hinter Gitter!

  • 11
    8
    gelöschter Nutzer
    25.03.2015

    @aardvark: Nennen Sie mir mal ein Beispiel, wo linke Sitzblockierer in Sachsen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurden. Mir ist da jetzt auf die schnelle kein einziger Fall präsent. Und erklären Sie mir bei der Gelegenheit gleich noch, was der vermeintlich rechtsradikale Hintergrund der Täter mit dieser in jeder Weise verabscheuungswürdigen Tat zu tun hat. Ich habe den Text jetzt zweimal durchgelesen, aber außer dem Hören von rechter Musik keinen Hinweis gefunden, dass die Tat ein rechtsextremes Motiv hatte. Auch nicht, dass die Beiden überhaupt Rechtsextreme sind. Ich lese hier nur, dass zwei arbeitslose Penner sich an einem Wehrlosen vergriffen haben. Warum? Keine Ahnung. Weil sie einen IQ eines Steins haben? Langeweile? Ein Opfer brauchten, um den Frust des Losers abzureagieren?

    Allerdings bin ich sicher, dass dieser Vorfall Einzug in die Statistiken der Amadeu-Antonio-Stiftung halten wird.

  • 5
    9
    gelöschter Nutzer
    25.03.2015

    Ist es nicht typisch für die sächsische Justiz, dass Männer, die mit einem rechtsextremen Hintergrund einen Behinderten eine Stunde lang quälen und schlagen mit Bewährungsstrafen davonkommen und Linke, die eine Demo von Rechten mit einer friedlichen Sitzblockade blockieren müssen ins Gefängnis, es ist eine Schande!

  • 3
    1
    gelöschter Nutzer
    25.03.2015

    „Ob es ein Motiv gegeben habe für die Gewalt gegenüber dem behinderten Sohn? Außer jenen Sätzen, mit denen die Männer ihre rechtsextreme Haltung kundtaten, kenne er keines, so der Vater. Sein Sohn ,gehöre erschlagen oder vergast‘, habe Lars G. gesagt.“

    Bedeutet das, dass die Straftat in die Statistik rechtsextremistisch motivierter Straftaten aufgenommen wird?