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Betriebsmittelprüfungen: Wichtig für Unternehmen

Für Unternehmen mit elektronischen Geräten und Arbeitsmitteln gilt: Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und in Schadenfällen keinen finanziellen Gefahren ausgesetzt zu sein, sollten Betriebsmittelprüfungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

Zu den betroffenen Betriebsmitteln zählen alle Geräte, Apparate und Maschinen, die am Stromnetz angeschlossen sind. Egal ob Personal Computer, der Akkuschrauber oder die Produktionsanlage. Unterscheiden wird dabei nur zwischen "ortsabhängig" oder "ortsunabhängig". Ortsunabhängig sind Geräte und Maschinen dann, wenn sie überall einsetzbar sind. Auf eben diese beziehen sich auch die Vorschriften der Berufsgenossenschaften BGV A3 .

Betriebsmittelprüfungen dürfen nur von einem ausgebildeten Elektrofachmann durchgeführt werden. Er nimmt dabei den allgemeinen Zustand der Geräte in Augenschein und vermisst mit einem speziellen Messgerät die relevanten Daten. Die Prüf- bzw. Messergebnisse müssen entsprechend protokolliert werden.

Bei der Betriebsmittelprüfung stehen generell zwei Messmethoden zur Wahl. Diese sind beziffert mit VDE 0701 und VDE 0702. Die erste Messmethode steht bei Messungen nach einer Reparatur an, die zweite für die wiederholenden Messungen. Das Betriebsprüfungsprotokoll muss rechtssichere Angaben enthalten: Die Listung aller Geräte mit Bezeichnung, Lagerort, Anschaffungsdatum, Messwerte mit positiver oder negativer Bewertung sowie den bisherigen Messzyklus. Nach der Messung müssen die Geräte mit einer Plakette gekennzeichnet werden. Entsprechende Plaketten bietet Seton.de an.

Zwar ist die Betriebsmittelprüfung nicht gesetzlich verankert, doch jedes Unternehmen sollte sich darüber bewusst sein, dass ohne ausreichende Prüfung die Berufsgenossenschaftsversicherung die Schadensumme bei Unfällen, die elektrotechnisch bedingt sind, nicht übernimmt. In der Regel ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro vorgesehen, wenn die Betriebsmittelprüfung noch nie stattgefunden hat; in Einzelfällen kann allerdings darauf verzichtet werden und es kommt zu einer Nachprüfung.

 
erschienen am 13.06.2012
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 

 
 
 
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