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EU-Recht erlaubt mehrfache Verlängerung befristeter Arbeitsverträge

Frau hatte 13 befristete Verträge über elf Jahre - Deutsches Gericht suchte Rat

Luxemburg (dapd). Befristete Arbeitsverträge dürfen nach europäischem Recht auch über einen längeren Zeitraum immer wieder verlängert werden. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Die höchsten EU-Richter waren vom Bundesarbeitsgericht im Fall einer Frau aus Köln angerufen worden.

Die Frau war mit 13 befristeten Arbeitsverträgen elf Jahre lang beim Amtsgericht Köln angestellt. Sie vertrat vorübergehend fehlende Mitarbeiter, die etwa in Elternzeit waren. Die Frau klagte schließlich vor dem Arbeitsgericht auf eine Festanstellung auf unbestimmte Zeit. Sie argumentierte, dass der Vertretungsbedarf nicht nur vorübergehend sei und damit der Grund für eine Befristung fehle.

Die EU-Richter erklärten jedoch, die mehrfache Verlängerung der Verträge sei rechtens, auch wenn sich der Vertretungsbedarf als "wiederkehrend oder sogar ständig" erweise. Mit dem Urteil entschied das EU-Gericht allerdings noch nicht konkret über den deutschen Fall. Die deutschen Richter sind jedoch an die Entscheidung aus Luxemburg gebunden.

(Aktenzeichen: C-586/10)

dapd

 
erschienen am 26.01.2012
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