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EU lässt ACTA-Abkommen von Europäischem Gerichtshof prüfen
Kommission reagiert auf massiven Druck von Internet-Aktivisten
Brüssel (dapd). Die EU-Kommission reagiert auf die massive Kritik am ACTA-Abkommen gegen Produktpiraterie und lässt den Text vom Europäischen Gerichtshof überprüfen. Das gab EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Mittwoch in Brüssel bekannt. Zwar sei er sicher, dass durch ACTA keine Bürgerrechte beeinträchtigt würden. Aber bevor das Abkommen in Kraft treten könne sei es wichtig, dass der EuGH dazu seine Meinung abgebe.
Bisher gehörte De Gucht zu den größten Anhängern von ACTA. In einem Brief an das EU-Parlament hatte er die Abgeordneten gewarnt, sich nicht von einer irreführenden Kampagne beeinflussen zu lassen. Auch am Mittwoch betonte er, dass kein EU-Gesetz geändert werden müsse.
Das Abkommen, über das drei Jahre lang verhandelt worden ist, kann nur in Kraft treten, wenn es von allen EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission ratifiziert und vom EU-Parlament gebilligt wird. Mehrere EU-Staaten, darunter Deutschland, haben den Ratifizierungsprozess aber auf Eis gelegt. Auch bei den europäischen Abgeordneten gibt es erhebliche Vorbehalte.
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