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Fatales Signal

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Zur Einstellung des Prozesses um den gefesselten Flüchtling von Arnsdorf


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2323 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 6
    2
    gelöschter Nutzer
    27.04.2017

    @Blacky, erstens relativiere ich nichts und zweitens ist es mir völlig wurst, wie einzelne Nutzer, was übrigens zu erwarten war, über Sachsen denken Diese Nutzer gibt es auch hier. Darf ich noch mal erinnern: "Das zeigt, WER in einigen Teilen Sachsens das Heft in der Hand hat. Ein Tipp: der Rechtsstaat ist es nicht....einer Meute aus Pegida-Leuten, AfDlern und des "patriotischen Bürgernetzwerkes 1 Prozent"
    Komisch nur, dass bei anderen Prozessen, z.B. den Freispruch im Prozess zur Brandstiftung der Messehalle in Düsseldorf oder aktuell der Fall Niklas, diese Nutzer ganz still halten, oder sogar noch vom Funktionieren des Rechtsstaates sprechen:
    http://www.express.de/duesseldorf/duesseldorf-abgebrannte-messehalle--freispruch-und-entschaedigung--25952986

    https://www.welt.de/vermischtes/article163982275/Staatsanwalt-tut-es-fuer-Niklas-Mutter-leid.html#Comments

    Und das Bedrohen von Staatsanwälten und Richtern ist ein ganz neues Phänomen, dass im Unrechtsstaat Sachsen, natürlich nur von Nazis, praktiziert wird.
    http://www.focus.de/panorama/welt/arnsdorf-prozess-um-gefesselten-fluechtling-staatswalt-wurde-massiv-bedroht_id_7036288.html
    Kommentare!
    Bis auf zwei anständige Bürger alles Nazis!

  • 4
    0
    Hinterfragt
    27.04.2017

    @Blackadder: "...Zeuge tot im Wald aufgefunden, Staatsanwaltschaft mit dem Tod bedroht..."
    Warum hat man den Täter/ Zeugen, wenn er tatsächlich psychisch Krank war nicht entsprechen untergebracht? Der Tod geht also auf das Konto der Behörden.
    Den Staatsanwalt hätte man auch austauschen können, komisch dass die Meldung über die Bedrohung erst Tage nach dem Richterentscheid kommt.
    Die Meldung hätte doch sicherlich mehr "Schlagkraft" gehabt hätte man sie unmittelbar veröffentlicht...

  • 2
    6
    gelöschter Nutzer
    27.04.2017

    @1953866: Sie brauchen gar nicht relativieren, ich halte die ganze Sache für mehr als seltsam. Wissen Sie, wie ein Nutzer auf twitter es zusammengefasst hat, das zeigt den Eindruck, den Sachsen gerade wieder deutschlandweit macht:

    "Zeuge tot im Wald aufgefunden, Staatsanwaltschaft mit dem Tod bedroht, Verfahren gegen Nazis eingestellt... so geht #Sachsen"

    Na vielen Dank. Im übrigen glaube ich, bei den derzeitigen Erfahrungen, dass die Untersuchung wegen der Bedrohungs des Staatsanwaltes im Sande verlaufen wird. Wundern würde es mich nicht. Das zeigt, WER in einigen Teilen Sachsens das Heft in der Hand hat. Ein Tipp: der Rechtsstaat ist es nicht.

  • 5
    3
    gelöschter Nutzer
    26.04.2017

    @Blacky, also eine Methode wie sie in alten Bundesländern besonders von Großfamilien und Clans seit Jahrzehnten angewandt wird. Übrigens, Kommentar vom 26.04.2017 17:15 HERBERT WALLASCH, Pirna:
    "Das Handeln einzelner Personen hat doch nichts mit dem Ausgang des Prozesses zu tun. Jedem Schöffen, Beamten, Staatsanwalt, Politiker u.a. kann das passieren. da hilft nur dokumentieren, anzeigen und weitermachen. Man wollte keinen politischen Prozeß, denn dahinaus wäre er verlaufen."
    http://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/staatsanwalt-im-prozess-um-gefesselten-asylbewerber-bedroht-100.html
    Ihr Link!
    Der Richter hat sich, wie aus meinem Link ersichtlich, übrigens deutlich geäußert. Entweder wurde der nicht bedroht, oder es hat ihn nicht gejuckt. Vielleicht wurde er aber auch bestochen. Dass ein rassistisches, rechtsradikales Verbrechen nicht gesühnt wird, kann in gewissen Kreisen nicht sein. Und selbstverständlich war es für gewisse Kreise ein rassistisches, rechtsradikales Verbrechen, ausgeführt von "einer Meute aus Pegida-Leuten, AfDlern und des "patriotischen Bürgernetzwerkes 1 Prozent"-
    Irrtum ausgeschlossen!

  • 1
    7
    gelöschter Nutzer
    26.04.2017

    Vielleicht war ja auch das nicht ganz unerheblich bei der Entscheidungsfindung:

    Staatsanwalt im Prozess um gefesselten Flüchtling bedroht

    "Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins "MDR Exakt" wurde der zuständige Staatsanwalt wenige Tage vor dem Gerichtsprozess am vergangenen Montag von einer Gruppe unbekannter Männer abends auf dem Heimweg verfolgt, beleidigt und bedroht.

    Außerdem sei er auch schriftlich mit dem Tode bedroht worden, falls er tatsächlich zum Prozess am Amtsgericht Kamenz erscheine. Der Staatsanwalt sei wegen der massiven Drohungen von mehreren LKA-Beamten geschützt worden."

    http://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/staatsanwalt-im-prozess-um-gefesselten-asylbewerber-bedroht-100.html

  • 1
    8
    gelöschter Nutzer
    26.04.2017

    @1953: "Dieser Vorsatz war vom § 127 StPO gedeckt."

    Das können weder Sie noch ich als Laien abschließend feststellen. Das ist Ihre Meinung, die meine aber nicht. Das Problem ist doch vielmehr, dass auch das Gericht sich schlussendlich darum gedrückt hat, das endgültig und rechtsverbindlich zu klären. Das ist der Vorwurf, den nun viele machen. Hätte es eine Verhandlung gegeben und die Beteiligten wären danach freigespochen worden, würde sich diese Diskussion erübrigen.

  • 6
    1
    gelöschter Nutzer
    26.04.2017

    @Blacky, Moderator: (Heiko Hößler:), bei erheblichen Zweifel an der Version der Darstellung durch die Angeklagten und eventuell auch gleichlautenden Aussagen Unbeteiligter, hätte man diesen Prozess garantiert nicht nach einer Stunde wegen "geringer Schuld" eingestellt. Eine unrühmliche Rolle spielt die Geschäftsführung des Discounter, die sich sehr unkooperativ verhielt und meiner Meinung nach den Angestellten per Anweisung verbot, sich zu dem Vorfall zu äußern. Diese Meinung ergibt sich, weil ich vor kurzem hier einen Artikel las, den ich nicht mehr finde, wo auf dem Bild auf Druck der Supermarktkette "NETTO" der Markt im Hintergrund retuschiert werden musste. Aber hier gibt es noch ein paar mehr Details:
    https://www.sz-online.de/nachrichten/eine-emotionale-lawine-3667039.html

    ?Eine Akte, aus der nicht hervorgehe, wer gefesselt habe und keinerlei Hinweise auf eine Bürgerwehr biete. Ein kranker und aggressiver Asylbewerber, dessen Verhalten dem Hausfriedensbruch sehr nahekomme. Unbestrafte Angeklagte, die zudem sofort die Polizei gerufen hätten. All das spreche für eine höchstens sehr geringe Schuld, begründet der Richter.?
    @Blacky, natürlich haben die Angeklagten mit Vorsatz gehandelt. Dieser Vorsatz war vom § 127 StPO gedeckt. Wurde hier schon mehr als einmal geschrieben.

  • 1
    8
    gelöschter Nutzer
    26.04.2017

    "Es ist lediglich offen, inwiefern dies im konkreten Fall alles zutreffend ist. "

    Genau das ist aber durch Ausbleiben des Verfahren unterlassen worden. Und genau das wird angeprangert.

  • 6
    2
    gelöschter Nutzer
    26.04.2017

    @Blackadder
    Bitte googeln Sie doch einfach mal nach "Nothilfe Irrtum" und dann informieren Sie sich doch bitte, was "Vorsatz" im Strafrecht konkret bedeutet.
    @Moderator: (Heiko Hößler:)
    Der Fall ist soweit klar: nimmt man z.B. Hausfriedensbruch und/oder Bedrohung durch das Opfer an, so ist ein Eingreifen durch Nothilfe gedeckt. Bei Gegenwehr gegen die Nothilfe setzt dann Notwehr ein. Eine vorläufige Festnahme ist dann gleichfalls zulässig, das schließt bei Gegenwehr auch Zwangsmassnahmen wie Fesselung ein. Die unmittelbare Information der Polizei hat zu erfolgen - was im konkreten Fall geschah. Das alles hat mit Selbstjustiz rein gar nichts zu tun. Dazu bedarf es keiner Klärung allgemeiner Art. Es ist lediglich offen, inwiefern dies im konkreten Fall alles zutreffend ist. Im Falle der Nothilfe/Notwehr stellt sich auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit nicht - es lediglich das "mildeste Mittel" zur Beendigung des rechtswidrigen Zustands zu wählen.

  • 1
    9
    gelöschter Nutzer
    26.04.2017

    @ norbertfiedler : Das stimmt so nicht, denn die Täter haben ja durchaus mit Vorsatz gehandelt. Er würde ja NICHT aus Versehen. gefesselt.

  • 3
    4
    gelöschter Nutzer
    25.04.2017

    @Blackadder
    Das Strafrecht setzt i.d.R. Vorsatz voraus. Sowohl Freiheitsberaubung als auch Nötigung können nicht fahrlässig begangen werden. Wenn Sie jemand versehentlich irgendwo einsperren, dann ist das keine Freiheitsberaubung. Derselbe Sachverhalt mit der Absicht jemand einzusperren, ist es aber.

  • 12
    2
    gelöschter Nutzer
    25.04.2017

    Blackadder: Natürlich war die Aktion kein Freibrief, sondern gesetzlich verankertes Bürgerrecht und Bürgerpflicht, wenn es darum geht Straftaten und Gewalt zu verhindern und was hätten Rettungskräfte gemacht, um einen psychisch Gestörten zu bändigen, in eine Zwangsjacke gesteckt!
    Wer hat den diese Probleme in unseren Land erst mit den Freibrief der unbegrenzten Einwanderung ermöglicht und wer hat da gegen bestehende Gesetze verstoßen?

  • 2
    5
    Moderator
    25.04.2017

    (Heiko Hößler:) @1953866: Das ist kein Widerspruch. Selbst im Falle eines Freispruchs hätte das Gericht ein Zeichen gegen Selbstjustiz gesetzt. Denn in einer Urteilsbegründung hätte es ausgeführt, warum es so entschieden hat. Es hätte anhand des konkreten Falls Aussagen dazu machen können, wie weit Notwehr gehen kann und wo Selbstjustiz beginnt, was verhältnismäßig ist und was nicht. Und: Allein die Tatsache, dass sich Angeklagte wirklich in einem Prozess für ihr Vorgehen rechtfertigen und ihre Gründe darlegen müssen, wäre ein Zeichen gewesen. Unabhängig vom Ausgang. Diese Chance wurde verpasst.

  • 2
    10
    gelöschter Nutzer
    25.04.2017

    @ norbertfiedler: Seit wann ist ein Irrtum strafbefreiend? Wenn ich einem Irrtum erliege und im Parkverbot parke,muss ich trotzdem den Strafzettel bezahlen.

  • 9
    3
    gelöschter Nutzer
    25.04.2017

    @1953866
    Selbst wenn man eine Überschreitung einer Nothilfe mit vorläufiger Jedermanns-Festnahme (§ 127 StPO) annehmen würde, so spricht die unmittelbare Information der Polizei durch die Angeklagten dafür, dass die Angeklagten davon ausgingen, dass sie im Rahmen der Nothilfe zur vorläufigen Festnahme berechtigt wären. Es wäre dann ein Irrtum der Angeklagten, welcher strafbefreiend und zu einem Freispruch führen sollte.

  • 15
    2
    gelöschter Nutzer
    25.04.2017

    @Blacky, woher wissen Sie, dass es sich um "einer Meute aus Pegida-Leuten, AfDlern und des "patriotischen Bürgernetzwerkes 1 Prozent" handelt? Sind Ihnen diese Leute bekannt, oder muss es einfach so sein, da es sich bei dem "Opfer" um einen unbescholtenen, traumatisierten Flüchtling handelt? Ich sage Ihnen jetzt meine Meinung, die, das können Sie sich denken, nicht mit der Meinung des Herrn Heiko Hößler übereinstimmt:
    Die Handlungen waren eindeutig vom § 127 StPO gedeckt. Nachdem man aber dieses als eine rechtsradikale Tat wiedereinmal in Sachsen in die Welt posaunte, in dem Zusammenhang wurden sogar (erfolglos) Anzeigen gegen den Polizeichef und Polizisten gestellt, musste man um das Gesicht zu wahren einen Kompromiss finden. Ein astreiner Freispruch ging nach dieser Hysterie nicht, eine Verurteilung wäre früher oder später auch gescheitert. Also beendete stellte man kurzerhand wegen "geringer Schuld" den Prozess ein.
    Bemerkenswert die Aussagen des Autors: "Das heißt nicht, dass die Angeklagten lügen. Es heißt nur: Wir wissen nicht genau, was geschehen ist" um dann aber festzustellen: "Das Gericht hätte ein Zeichen gegen Selbstjustiz setzen können ...!". Ein fatales Signal."
    Wir wissen also nicht wie es war, aber es war Selbstjustiz. Nein, das sehe ich anders, es war Zivilcourage! Aber die gibt es ja nur gegen Nazis.

  • 11
    1
    gelöschter Nutzer
    25.04.2017

    @Blackadder
    Auch ein Freispruch steht erst am Ende des Verfahrens und wird nicht zum Prozessauftakt verkündet.
    @hkremss
    Das ist ein Missverständnis. Das Verfahren dient dem Richter zu seiner Urteilsfindung - ohne Verfahren spricht ein Richter kein Urteil über die Schuld der Angeklagten. Die Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit macht nur eine Aussage über die erwartete Strafhöhe, falls ein Schuldspruch erfolgen würde (man beachte den Konjunktiv!). Sie trifft keinerlei Aussage, ob am Ende eines ordentlichen Verfahrens ein Schuld- oder Freispruch stehen würde. In den rechtlichen Folgen entspricht die Einstellung jedoch eher einem Freispruch.

  • 5
    15
    gelöschter Nutzer
    25.04.2017

    was man ja noch gar nicht bei der ganzen sache bedacht hat, ist, dass dies von vielen wieder als zeichen gesehen wird, dass in Sachsen die Uhren eben anders ticken. Die Anwesenheit einer Meute aus Pegida-Leuten, AfDlern und des "patriotischen Bürgernetzwerkes 1 Prozent" tat ihr übriges und vermittelt deutschlandweit das Bild, dass in Sachsen nicht der Staat regiert, sondern besorgte Bürger mit engen Verbindungen zum rechten Rand.

  • 9
    8
    hkremss
    25.04.2017

    @norberfiedler: Lesen Sie doch einfach noch mal den ursprünglichen Beitrag. Dort steht: "Der Richter am Amtsgericht Kamenz begründete dies nach einem gut einstündigen Rechtsgespräch mit den Verfahrensbeteiligten mit der geringen Schuld der Angeklagten." Das heißt ganz klar, dass der Richter nach der ihm bis dahin bekannten Faktenlage von einer 'geringfügigen Schuld' der Angeklagten ausgeht. Das gibt ihm das Recht, das Verfahren einzustellen. Das mag man anders sehen, denn in der Tat hat man sich nicht mal die Mühe gemacht, Zeugen zu hören. Aber der Richter hat es nun mal so entschieden. In jedem Fall kann man eine Meinung dazu haben, Sie selbst haben ja auch eine.

  • 5
    12
    gelöschter Nutzer
    25.04.2017

    @norbertfiedler: Ich habe den Richter allerdings auch so verstanden, wie der kommntierende Journalist, schließlich hätte der Richter die Angeklagten ja auch einfach freisprechen können, wenn das so offensichtlich gewesen wäre. Tat er aber nicht. Zudem wurde die Bedrohung durch das Opfer, den Iraker, vom Gericht als nicht gegeben festgestellt. Es gab also per se keinen Grund für "Zivilcourage", vermutlich hätte es also ein Urteil wegen Freiheitsberaubung oder Nötigung gegeben.

  • 12
    4
    gelöschter Nutzer
    25.04.2017

    @Blackadder
    ??? Was wollen Sie mir mitteilen? Sind Sie der Meinung, dass ein Kommentar entgegen jeglicher Fakten für Sie ok ist? Nur mal zur Information: für die Angeklagten wäre ordentliches Verfahren mit einem Freispruch besser, da dann die eigenen Anwaltskosten erstattet worden wären.

  • 10
    11
    gelöschter Nutzer
    25.04.2017

    Desjalb, Herr Fiedler, ist es ja auch ein Kommentar, der die Meinung des Journalisten widerspiegelt, und nicht ein normaler Bericht. Steht auch extra so dabei.

  • 14
    5
    gelöschter Nutzer
    24.04.2017

    Sehr geehrter Herr Hößler, Ihr Kommentar steht stellvertretend für einen Journalismus, welcher Information und Wissen über einen Sachverhalt durch Gesinnung und Ideologie ersetzt. Worauf basiert Ihre (völlig aus der Luft gegriffene) Behauptung, dass der Richter von der strafrechtlichen Schuld der Angeklagten überzeugt gewesen sei? Lt. MDR hat der Richter das Verfahren eingestellt, da er davon überzeugt war, dass bei einem ordentlichen Verfahren der Aufwand in keinem Verhältnis zu einer möglichen Strafe gestanden hätte. Die Entscheidung des Richters hat mit der Schuld oder Unschuld der Angeklagten recht wenig zu tun. Die bekannten Fakten sprechen jedoch eher dafür, dass in dem Fall ein (strafrechtlicher) Freispruch gestanden hätte.