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Knöllchen aus Europa

Im EU-Ausland verhängte Bußgelder über 70 Euro werden auch in Deutschland eingetrieben

Düsseldorf (ddp.djn). Im EU-Ausland verhängte Bußgelder für Autofahrer werden künftig auch in Deutschland eingetrieben, wenn sie mehr als 70 Euro betragen. Darauf macht die Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf aufmerksam. Aller Voraussicht nach trete die Regelung zum Oktober dieses Jahres in Kraft; rückwirkend würden Verstöße nicht verfolgt. Wer also sein Knöllchen vom Oster-Urlaub zugestellt bekomme, müsse noch nicht mit Vollstreckung rechnen.

Eine Ausnahme bildet Österreich: Mit dem Alpenland besteht schon lange ein Abkommen zur gegenseitigen Verfolgung von Verkehrsdelikten.

Künftig verfolgen die deutschen Behörden dann auch Vergehen, die in anderen EU-Ländern begangen worden sind. Nach Angabe der Arag-Juristen darf das Strafgeld jeweils der Staat behalten, der es eintreibt.

Die Verkehrsrechts-Fachleute mahnen Reisende, die Verkehrsregeln im Ausland ernst zu nehmen und den Zeitraum bis Oktober nicht als "Frei Parken"-Ticket misszuverstehen. Viele Verwarnungsgelder würden ohnehin von der Polizei vor Ort eingezogen. Außerdem speicherten manche Staaten die Vergehen, so dass es Probleme bei der nächsten Einreise geben könne.

(ddp)

 
erschienen am 30.04.2010
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