Gleich um sieben Uhr morgens die ersten Karten in der Hand: Zwei Rennsportfans erfüllen sich am Sachsenring ihren Traum. Bequemer ist es, seinen Einkauf vom Sofa aus über das Internet zu erledigen.
Foto: Andreas Kretschel/ Archiv
Augen auf beim Ticketkauf
Der Handel mit Eintrittskarten im Internet blüht
Chemnitz. Immer mehr Eintrittskarten gehen über den virtuellen Ladentisch. Gerade bei großen internationalen Events gibt es manchmal gar keine andere Möglichkeit, als die Tickets übers Internet zu bestellen. Verbraucherschützer warnen vor schwarzen Schafen im Onlinehandel. Der Tenor: Nur wer bei autorisierten Händlern einkauft, kann sicher sein, nicht über den Tisch gezogen zu werden. Mit ein wenig Achtsamkeit lassen sich Gefahren vermeiden. Die Zeit für die Kontrolle des Internet-Angebots sollte man sich nehmen.
Ist der Verkäufer ein autorisierter Händler? Bei einigen Großveranstaltungen läuft der Kartenverkauf ausschließlich über offizielle Stellen. Wer woanders seine Karten ordert, läuft Gefahr, gefälschte oder gar keine Tickets zu bekommen. In jedem Fall ist das bezahlte Geld futsch. Verbraucher sollten sich vorher informieren, wer zum Verkauf autorisiert ist. Am einfachsten geht das über die jeweilige Homepage des Veranstalters.
Hat der Händler seine Kontaktdaten angegeben? Die Anbieter müssen ihre Daten auf ihren Internet-Seiten angeben. So verlangt es das Gesetz. Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind ebenso Pflicht wie Angaben zum Handelsregister und zur Steuernummer. Finger weg, wenn Online-Shops diese Daten nicht in ihrem Impressum preisgeben.
Liegen die Preise im normalen Bereich? Vorsicht bei überteuerten Preisen und vermeintlichen Schnäppchen. Beides deutet auf Betrüger hin. Sind die Karten zu billig, hat der Anbieter oft nicht vor, sie wirklich zu verschicken und will nur das Geld einstreichen. Vor dem Kauf unbedingt Preise vergleichen.
Wie steht es um die Platzkategorie? Inoffizielle Anbieter geben teils andere Kategorien an als die offiziellen Händler. Um wirklich den gewünschten Sitzplatz zu bekommen empfiehlt es sich, einen Blick auf den Sitzplan des Veranstalters zu werfen. Fußballstadien, Konzerthallen oder Rennstrecken haben häufig eigene Webseiten, auf denen sie ihre Kategorien ausschildern.
Liegen alle für den Kauf wichtigen Informationen vor? Verbraucher sollten sich vor der Bestellung über Lieferbedingungen, Gebühren, Rückerstattung und Zahlungsweise erkundigen. Normalerweise finden sich die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Nicht selten tauchen hier Formulierungen auf, die Kunden hellhörig werden lassen sollten. Beispielsweise wenn sich der Verkäufer vorbehält, auch andere Karten als die tatsächlich Bestellten verschicken zu dürfen.
Wie steht es um den Datenschutz? Wer im Internet einkauft, gibt viele persönliche Daten von sich preis. Wenn in den Datenschutzbestimmungen des Händlers auftaucht, dass die persönlichen Daten für Werbezwecke weiter gegeben werden, sollten sich Verbraucher überlegen, ob sie das wollen oder nicht lieber zu einem anderen Verkäufer wechseln.
Dürfen Privatleute eigentlich auch Tickets verkaufen? Ja. Privatleute dürfen ihr Ticket online weiterverkaufen. Das gilt selbst, wenn der Veranstalter ein Verkaufsverbot auf die Karten gedruckt hat - aber nur, wenn die Karten ursprünglich für den Eigenbedarf erworben wurden. Strafbar macht sich, wer nur so tut und den Handel insgeheim gewerblich betreibt.
Service
AutorisierterCTS-Ticket-Shop im Internet unter: www.freiepresse.de/ticket