Was macht Neckermann jetzt noch möglich?

Welche Rechte Verbraucher bei einer Pleite des Online-Versandhändlers haben

Chemnitz. Die Insolvenz des Versandhändlers Neckermann verunsichert viele Verbraucher. Für die "Freie Presse"-Leser beantworten der Experte für Verbraucherrecht Carsten Fröhlisch, langjähriger Leiter der Rechtsabteilung von Trusted-Shops, eines Unternehmens zur Zertifizierung von Online-Shops, sowie Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen die wichtigsten Fragen.

Ich habe von der bevorstehenden Neckermann-Pleite gelesen. Was passiert jetzt?

Grundsätzlich sollte zunächst abgewartet werden, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, so ist es gesetzlich verpflichtet, Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht anzumelden. Das Gericht hat dann die Möglichkeit, durch sogenannte Sicherungsmaßnahmen eine Vermögensminderung zu verhindern. Dazu wird gewöhnlich ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, der u. a. die Aufgaben hat, das verbleibende Vermögen zu erhalten sowie zu prüfen, ob die Kosten des Insolvenzverfahrens überhaupt durch dieses gedeckt werden. Ist nicht genügend Vermögen vorhanden, so wird die Insolvenzeröffnung abgewiesen. In diesem Fall kann der Kunde bereits keine Ansprüche mehr gegen das insolvente Unternehmen durchsetzen. Es wird dann keine Ware mehr geliefert und der Kunde bekommt kein Geld zurück. Ist die Ware allerdings bereits auf dem Weg zum Kunden, kann dieser die Ware behalten.

Und wenn das Verfahren eröffnet wird?

Reicht das Vermögen aus, um wenigstens die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen, so wird es eröffnet und der Insolvenzverwalter benannt. Dieser führt die Geschäfte weiter und fordert alle Gläubiger - also Personen, die noch Geld oder Ware bekommen - auf, ihre Forderungen innerhalb einer gesetzten Frist ordnungsgemäß bei ihm anzumelden. Wie das Beispiel Quelle zeigt, können der Betrieb für eine gewisse Zeit fortgeführt und die bestellte Ware ausgeliefert werden. Liefern jedoch Großhändler nicht mehr, kann auch Neckermann dann nicht mehr liefern.

Ich habe Ware bestellt und per Vorkasse bezahlt. Wie komme ich an mein Geld?

Hierbei handelt es sich um eine Geldforderung gegen das insolvente Unternehmen. Es bleibt dem Kunden nichts anderes übrig, als seine Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Darüber informiert dann z. B. das zuständige Amtsgericht. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit vom bestehenden Kaufvertrag zurückzutreten. Hat der Kunde jedoch bereits den vollen Kaufpreis geleistet oder einen Teil angezahlt, so müssen diese Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. In vielen Fällen erhält der Gläubiger im Rahmen der Abwicklung nur einen Bruchteil seines Geldes zurück.

An wen richte ich meinen Widerruf, wenn Neckermann insolvent geht?

Der Widerruf wird weiterhin an das Unternehmen selbst gerichtet. Dabei wird das Unternehmen durch den Insolvenzverwalter vertreten. Möchte der Käufer vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, sollte er beachten, dass dies zwar möglich ist, aber eventuell kein Geld erstattet wird, da das Unternehmen den Betrag nicht erstatten kann. Sofern die Ware vollständig bezahlt wurde empfiehlt es sich also, diese auch zu behalten oder eventuell anderweitig zu verkaufen. Andernfalls müsste die Forderung zur Rückzahlung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Wie sieht es mit Gewährleistungsansprüchen aus?

Hierbei handelt es sich um ein großes Problem. Das insolvente Unternehmen wird wahrscheinlich nicht mehr im Stande sein, Gewährleistungsansprüche zu erfüllen. Die Pflicht zur Gewährleistung erlischt jedoch erst, wenn die Firma endgültig den Geschäftsbetrieb aufgibt. Hat der Kunde jedoch eine Herstellergarantie auf seine Ware, hat er Glück im Unglück: Tritt bei der Ware ein Defekt auf, so kann er beim Hersteller die Reparatur oder einen Austausch fordern, sofern der eintretende Fall durch die Garantiebedingungen des Herstellers abgedeckt ist. Hierbei ist die Garantie nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung zu verwechseln. Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, für einen bestimmten Zeitraum eine einwandfreie Funktionsweise zu garantieren.

Service

www.vzs.de

 
erschienen am 20.07.2012
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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